Orbán unterliegt vor dem EU-Gerichtshof: Illegale Säuberungsaktionen

Ungarns Regierung darf Richter und Staatsanwälte nicht vorzeitig in den Ruhestand schicken. Das sei eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung.

Der Europäische Gerichtshof ist nicht damit einverstanden, wie Ungarns Premier Viktor Orbán versucht, seine Macht abzusichern. Bild: reuters

BRÜSSEL taz | Der Europäische Gerichtshof hat dem ungarischen Premier Viktor Orbán einen Strich durch die Rechnung gemacht: Orbán darf nicht Tausende Richter und Staatsanwälte vorzeitig in den Ruhestand schicken. Die Regierung in Budapest wollte die Juristen zwingen, statt wie bisher mit 70 Jahren mit 62 Jahren in Pension zu gehen. Diese Rechtsvorschrift verstoße – laut dem Urteil aus Luxemburg – gegen EU-Recht und sei eine „nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters“.

„Das Urteil des Gerichtshofs bestätigt die Analyse der Europäischen Kommission: Die Zwangspensionierung verstößt gegen EU-Recht. Ungarn muss jetzt so schnell wie möglich seine Rechtsvorschriften ändern“, sagte die für Bürgerrechte zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Sie hatte die Klage gegen Ungarn im Mai angestrengt.

Die Kommission und wohl auch die Richter vermuten, dass Orbán die Richter nicht wegen ihres Alters in den Ruhestand schicken will, sondern die frei gewordenen Posten mit regimetreuen Juristen besetzen wird.

Auf ähnliche Weise hat Orbán kritische Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Unterstützer seiner Regierung ersetzen lassen. Auch viele Posten in der Kultur wurden in den vergangenen Monaten neu besetzt.

Budapest hatte die Änderung der Pensionsordnung damit begründet, ein einheitliches Rentenalter im öffentlichen Dienst einführen zu wollen. Die Richter in Luxemburg wiesen in ihrem Urteil aber auf einen Widerspruch hin: Die Orbán-Regierung habe zugleich beschlossen, das allgemeine Ruhestandsalter ab 2014 schrittweise von 62 auf 65 Jahre anzuheben.

Weitere Verurteilungen drohen

Dies deute darauf hin, dass die Interessen der betroffenen Juristen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Es gäbe auch keine Übergangsregelungen.

Die ungarische Regierung muss nun die Bestimmungen entsprechend ändern. Sonst kann die EU Bußgelder verhängen. Das Urteil könnte das erste in einer Reihe von Verfahren gegen Orbáns Regierung sein.

Die EU-Kommission hat ebenfalls dagegen geklagt, dass die Regierung die Kontrolle über den ungarischen Datenschutzbeauftragten übernommen hat, die bisher beim Parlament lag. Auch eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen durch Sondersteuern will die Kommission nicht hinnehmen.

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