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Ohne Ticket im NahverkehrSchwarzfahrer auf Schleichwegen

Statt mit Fahrschein sitzen sie mit großen Schildern in Bus und Bahn. Darauf steht: „Ich fahre schwarz“. Kann jemand, der so ehrlich ist, verurteilt werden?

Das nehmen sie beim Wort. Bild: dpa

BERLIN taz | Lässt sich etwas erschleichen, das gar nicht erschlichen wird? Wenn Dirk Jessen in einen Zug steigt, kann man ihm eines zumindest nicht vorwerfen: dass er sich seine Freifahrt besonders hintertückisch erschlichen hätte. Im Gegenteil: Um entspannt, kostenlos und fahrscheinfrei schwarzzufahren, trägt Jessen extra ein eigenes Schild bei sich. Darauf steht „Ich fahre schwarz“. Und jetzt ist die Frage: Ist der Mann, den Boulevardmedien gern zu „Deutschlands dreistesten Schwarzfahrern“ zählen, nun also schwarzgefahren oder nicht?

Um diese Frage geht es in dieser Woche gleich mehrfach vor deutschen Gerichten. Denn um für einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr einzutreten, ist es unter einigen Aktivistinnen und Aktivisten inzwischen wieder zum Sport geworden, laut und deutlich schwarzzufahren. So hat etwa die Projektwerkstatt Saasen, ein anarchistisches Aktivistenkollektiv in Hessen, für diese Woche zu verschiedenen Schwarzfahraktionen aufgerufen.

Hintergrund ist erstens eine (nicht ganz neue) politische Kritik und zweitens eine juristische Spitzfindigkeit. Denn weil der Paragraf 265a im Strafgesetzbuch das „Erschleichen“ unter Strafe stellt, argumentieren die Aktivistinnen und Aktivisten genau umgekehrt: Es könne schließlich nicht von Erschleichen die Rede sein, wenn die Schwarzfahrer mit großen Schildern ganz bewusst auf sich aufmerksam machten.

Was sie aber eigentlich antreibt: dass die Mobilitätskosten im öffentlichen Nahverkehr insbesondere für Arbeitslose und Geringverdiener zu hoch seien. Für ein Konzept eines fahrscheinlosen Nahverkehrs, der etwa steuerfinanziert organisiert sein könnte, hatte zum Beispiel die Piratenpartei immer wieder geworben. Auch argumentieren die AktivistInnen, dass die ökonomischen Folgekosten der Schwarzfahrerverfolgung unverhältnismäßig hoch seien: die Gefängnisse zu voll mit Schwarzfahrern, die Gerichte unnötig überlastet – und überhaupt, all die teuren und wartungsanfälligen Fahrscheinautomaten, die niemand bräuchte, wenn es erst gar keine Tickets mehr gäbe.

Zumindest eines stimmt: Dass das Schwarzfahren in Deutschland als Straftat geahndet wird, sorgt vor deutschen Gerichten seit jeher für regen Dauerbetrieb. Die Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich.

Im Fall von Dirk Jessen hatte ihn ein Gericht in erster Instanz zu einer Strafzahlung von 500 Euro verurteilt – bei einem materiellen Schaden von 5,20 Euro. Das Gericht argumentierte: Gerade weil Jessen so dreist sei, müsse eine besondere Abschreckungswirkung her. Hiergegen war Jessen juristisch vorgegangen. Das Landgericht München hob das Urteil nun in zweiter Instanz auf – und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 40 Euro ein. Jessen bedankte sich – und fuhr fahrscheinfrei nach Hause.

Auch in Gießen stehen diese Woche verschiedene Termine in Sachen Schwarzfahren an. Dort stand am Dienstag der notorische Schwarzfahraktivist Jörg Bergstedt vor Gericht, am Freitag hat er dort gleich noch einen zweiten Prozesstermin. Bergstedt sammelt Ticket-Knöllchen wie andere Menschen Briefmarken. Die An- und Abfahrt in Gießen gestalteten er und seine BegleiterInnen am Dienstag wieder schwarzfahrerisch – und ließen sich dabei auch ganz bewusst erwischen. Ziel erfüllt: Für weitere Prozesse ist gesorgt.

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18 Kommentare

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  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Nochmal zu dem Vergleich, was Schwarzfahren kostet, zwischen dem Harz IV Regelsatz und den Abgeordneten-Diäten des Bundestages:

    (Ich habe nochmal nachgerechnet!)

     

    Hartz IV

    Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.

    Zum 01.01.2015 wird es eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze geben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 391 Euro auf 399 Euro.

     

    Das heißt einmal Schwarzfahren kostet 60 Euro oder anders ausgedrückt: 15% des "Monatseinkommens".

     

    Diäten der Bundestagsabgeordneten:

    Die Mitglieder des Bundestages erhalten ab 1.1.2015 eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 9082 Euro.

    Gemäß § 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient. Die Kostenpauschale beträgt monatlich 4.267,06 € (Stand 1. Januar 2015) und wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst.

     

    Macht also 13358 Euro monatlich.

    Das heißt einmal Schwarfahren kostet 60.- oder anders ausgedrückt 0,45% des "Monatseinkommens".

     

    Wollte man ebenfalls 15% des „Monatsgeldes“ kassieren, wie bei einem Harz-IV-Empfänger, wären das 2003,70 Euro.

  • 0G
    0564 (Profil gelöscht)

    Echt beknackt schon die Fahrt zur Arbeitsstelle zu einem Anteil der Arbeitskraftserhaltungskosten des einzelnen zu machen. Letztlich eine versteckte Methode der Lohndrückerei.

  • @SCHULLE UND STULLE: "Es geht wie beim BGE schlichtweg ums Prinzip: Darf jemand "einfach so" eine Leistung beziehen?"

     

    Selbstverständlich - je weiter oben man in der Einkommensskala ist. Nur weiter unten geht das gar nicht.

  • "Spitzfindigkeit" Haha, davon hat ja nun wirklich schon jeder gehört. Die Damen Herren erkennen mit Betreten des Fahrzeugs trotzdem die AGB der BVG und damit das erhöhte Beförderungsentgeld (besagtes Knöllchen). Da kommen sie wohl kaum drum rum. Um die Strafe evtl., wäre auch schon was.

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Auch die Linkspartei hatte, als sie noch richtig links war und PDS hieß, ein Herz für Öffentlichen Nahverkehr ohne Fahrschein für alle für umme.

     

    Rechnerisch müssen in die Waagschale zu dem Riesenaufwand Fahrscheine zu drucken, zu verkaufen und die Systeme zu warten auch noch die Kontrolleure geworfen werden. Und wenn sich das alles einsparen ließe, ist der ohnehin hochsubventionierte ÖPNV nicht mehr viel teurer als heute. Aber solche Ideen sind ja viel zu sozialistisch - schließlich muss man Angst vorm Schwarzfahrer haben, der ja auf unsere Kosten fährt.

     

    In Finnland sollen die Strafen fürs Schwarzfahren nach dem Monatseinkommen berechnet werden, sodass ein Schwarzfahrerticket für einen Bundestagsabgeordneten dann bei 6000.-€ läge.

    • @7964 (Profil gelöscht):

      Sie sind ja heftig drauf. Dann müssten Sie ja bei einem Hartzler 3/4 der Hartz Zuschüsse abzwackeln!

      • 7G
        7964 (Profil gelöscht)
        @Arcy Shtoink:

        Vielen Dank für den Hinweis, ich hab nochmal nachgerechnet:

         

        Hartz IV

        Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.

        Zum 01.01.2015 wird es eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze geben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 391 Euro auf 399 Euro.

         

        Das heißt einmal Schwarzfahren kostet 60 Euro oder anders ausgedrückt: 15% des Monatseinkommens

         

        Diäten der Bundestagsabgeordneten:

        Die Mitglieder des Bundestages erhalten ab 1.1.2015 eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 9082 Euro.

        Gemäß § 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient. Die Kostenpauschale beträgt monatlich 4.267,06 € (Stand 1. Januar 2015) und wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst.

        Macht 13358 Euro monatlich.

        Das heißt einmal Schwarfahren kostet 60.- oder anders ausgedrückt 0,45%

        Wollte man ebenfalls 15% des „Monatsgeldes“ kassieren, wären das 2003,70

         

        Ich bin nicht hart drauf, hart ist die Gesellschaft die Harz akzeptiert.

  • Wie im Kleinen, so im Großen...

     

    Ist Schwarzfahren ein Kavaliersdelikt ? Nein.

     

    Ist Steuerverschwendung ein Kavaliersdelikt ? Nein.

     

    Ist Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ? Nein.

     

    Hier ein kleiner Mann, dort eine Behörde, dort ein Konzern.

     

    Nicht nur eine Skatrunde, sondern alle drei auch mit dreistem Verstand.

    Beide können sich

  • Warum kostet es mind. 60 € Strafe, wenn jemand seine zwei Füße oder "schlimmstenfalls" seine vier Buchstaben irgendwo "illegal" hinstellt. Aber nur halb so viel, wenn man mit einer tonnenschweren Blechkiste zehn Quadratmeter Geh- oder Radweg oder Zufahrten blockiert und andere behindert?

    • 1G
      12671 (Profil gelöscht)
      @Sonnenblumen:

      Diese Frage finde ich ganz hervorragend!!!

    • @Sonnenblumen:

      Abschleppen ist nun ja auch nicht billig. Warum melden Sie das den nicht?

  • Naja - so Stulle ist das gar nicht -

    & - mit Verlaub - sonderlich spitzfindig ist das nun auch nicht -

     

    Denn -

    " . .Denn weil der Paragraf 265 a im Strafgesetzbuch das „Erschleichen“ unter Strafe stellt, argumentieren die Aktivistinnen und Aktivisten genau umgekehrt: Es könne schließlich nicht von Erschleichen die Rede sein, wenn die Schwarzfahrer mit großen Schildern ganz bewusst auf sich aufmerksam machten. . ."

     

    Das ist nämlich nicht alles - es ist vor allem in den meisten Fällen niemand da - der getäuscht werden könnte.

     

    Ein kölscher Amtsrichter spricht/sprach(?) genau mit der Begründung durch die Bank frei

    (eine Etage "höher" einkassiert.

     

    Und wems dabei schlichtweg ums Prinzip geht - der sei daran erinnert -

    nulla poena sine lege - hieß es schon bei den ollen Römern -

    (zudem abgesichert durch das sog. Analogieverbot im Strafrecht -

    mit dem in Einzelfällen leider schon mal Fußball gespielt wird;(

     

    also

    Keine Strafe ohne Gesetz -

    d.h, ohne daß der Tatbestand eines Gesetzes - hier § 265 a erfüllt ist -

    und - sorry - das ist er in diesen - jedenfalls den schaffnerlosen - Fällen eben gerade nicht.

    • @Lowandorder:

      >>Und wems dabei schlichtweg ums Prinzip geht - der sei daran erinnert -

      nulla poena sine lege - hieß es schon bei den ollen Römern -

      (zudem abgesichert durch das sog. Analogieverbot im Strafrecht

  • Mensch Meier kam sich vor wie ne Ölsardine,

    irgendjemand stand auf seinem rechten großen Zeh.

    Das passierte ihm auch noch in aller Hergottsfrühe

    im 29er kurz vor Halensee.

    Der Kassierer schrie: "Wer hat noch keinen Fahrschein?"

    und Mensch Meier sagte laut und ehrlich: "Ick!"

    "Aber ick fahr schwarz und füttere mein Sparschwein"

    Und der Schaffner sagte: "Mensch, bist du verrückt?"

    Doch Mensch Meier sagte:

     

    Refrain:

    "Nee, nee, nee, eher brennt die BVG!

    Ich bin hier oben noch ganz dicht,

    der Spaß ist zu teuer, von mir kriegste nüscht!

    Nee, nee, nee, eher brennt die BVG!

    Ich bin hier oben noch ganz dicht,

    der Spaß ist zu teuer, von mir kriegste nüscht!"

     

    *träller*

    https://www.youtube.com/watch?v=T-Zkkm76-_0

     

    :-)

     

    Bitte mehr davon! Kann ich ja auch mal mein Fahrrad stehen lassen...

  • Ja. Öffentlich ist an den Transportnetzen nur der Zugang. Der Preis, wie immer, die Schranke und Bedingung der Nutzung.

     

    Juristen bewerten einen Straftatbestand. Beförderungerschleichung...

     

    Und jetzt die Idee: Ich häng mir ein Schild um. => von Erschleichung kann keine Rede....

     

    Wie orginell.

     

    Wie früher Mundraub... Auch so ein Brüller für juristisch Interessierte.

     

    Diese Gesinnung ist keine Kritik.

    Sowas wie "nee, nee, nee, ich zahl nich für die BVG" (Ton Steine Scherben)

     

    Da sind Parteigänger unterwegs. Und das erkennen auch Gericht, hier und da, als orginell an.

     

    Aber man sieht und liest ja, was der gebildete Meinungsmacher sofort wittert: "stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 40 Euro ein. Jessen bedankte sich – und fuhr fahrscheinfrei nach Hause."

     

    Wo soll das enden, die gescheite Rückfrage des zahlenden Fahrgastes.

    Nicht das hier der Autor des Artikels auch nur einer mit dem Gedanken spielt es dem Sünder gleich zu tun; Da gehört bei Zuwiderhandlung zugeschlagen. Denn eines weiß der Kritiker. Sonst zahlt er mit, für Die.

     

    Lass es doch.

     

    "Und da sagte einer, du hast recht Mensch Meier,

    was die so mit uns machen, ist der reine Hohn.

    Erst wolln'se von uns immer höhere Steuern

    und was se dann versieben, kostet unseren Lohn.

    Doch der Schaffner brüllte: "Muß erst was passier'n?

    Rückt das Geld raus oder es geht rund.

    Was ihr da quatscht, hat mich nicht zu interessieren,

    und wenn ihr jetzt nicht blecht, dann kostet das 'n Pfund!" (Ton Steine Scherben)

  • Natürlich ist es nicht in Ordnung gezielt schwarz zu Fahren. Ich bin jedoch der Ansicht das man bei der Verfolgung dieses Deliktes nicht so pauschal vorgehen sollte wie es bisher der Fall ist. In Einzelfällen bleib es bisher bei den sogenannten erhöhtes Beförderungsentgelt. Im Wiederholungsfall allerdings droht eine strafrechtliche Verfolgung. Denn letztlich ist schon das erste Vergehen ein Straftatbestand. Hier gilt demnach nicht die Unschuldsvermutung wie es nach deutschen Recht sein müsste. Ein eventuelles Argument, man habe den Fahrschein verloren, der Automat haben nur abgezähltes Geld genommen etc. gilt kaum als Entschuldigung. Wie gesagt, es wird vorsätzliches Handeln unterstellt, dass ggf. mit einem Strafbefehl geahndet werden kann. Es mag sein, dass die Vielzahl dieser Delikte es unmöglich macht jeden einzelnen Fall differenziert zu beleuchten. Das allein kann aber nicht die Rechtfertigung für eine pauschale Aburteilung sein.

  • Dass Ticketautomaten, Gerichtsprozesse usw. unnötig Geld verschlingen dürfte nebensächlich sein. Es geht wie beim BGE schlichtweg ums Prinzip: Darf jemand "einfach so" eine Leistung beziehen?

    • @vøid:

      Darf ein Kind "einfach so" in die Schule, oder sollte es vor Unterrichtsbeginn vielleicht noch 100 Kugelschreiber für die Firma die den neuen Sandkasten gesponsort hat zusammenschrauben? Ach so, das Prinzip!