Ölförderung in der Nordsee illegal: Ein Sieg für das Meer
Die Öl-Förderplattform Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer hat keine gültige Lizenz, beschloss ein Gericht. Nun müsste sie eigentlich schließen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist Erfolge gewohnt, von der Einführung des Dosenpfands bis zur Regulierung von Dieselabgasen. Aber auch für sie ist ein „historischer Sieg“ selten.
Ende letzter Woche hat sie zu dieser Wortwahl gegriffen. Nach einem Eilantrag der DUH hatte die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) die Ölförderung auf der Plattform Mittelplate gestoppt, im Nationalpark und UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, vor der Dithmarscher Küste.
Für die Bohr- und Förderinsel war nie eine Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) durchgeführt worden. Die wäre aber nach heutigem Recht erforderlich, da der Nationalpark zum Netz Natura 2000 gehört, das die höchstrangigen Schutzgebiete in der EU umfasst. Das Fehlen der Prüfung führe zur „Rechtswidrigkeit der Genehmigung“, heißt es in der 65-seitigen Gerichtsentscheidung. Es könne „nicht abgesehen werden, ob das Projekt verträglich mit dem FFH-Gebiet ist, ob Kompensationsmaßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind oder das Projekt mangels Verträglichkeit nicht umgesetzt werden darf“.
Der Betreiber, Harbour Energy Germany, sei jetzt zum „sofortigen Stopp“ verpflichtet, so die DUH. „Klar, da legt man nicht einfach so einen Schalter um“, räumt Sascha Müller-Kraenner gegenüber der taz ein, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Aber wir erwarten, dass das innerhalb der nächsten Tage erledigt ist.“
Sascha Müller-Kraenner, Sprecher der Deutschen Umwelthilfe
Eine Beschwerde von Harbour Energy gegen den Gerichtsbeschluss habe keine aufschiebende Wirkung. Die Förderung darf erst fortgesetzt werden, wenn feststeht, dass dem Wattenmeer vom Mittelplate-Betrieb, Deutschlands größtem Ölvorkommen, keine erheblichen Gefahren drohen. Ob das gelingt, ist offen.
Die Plattform ist der DUH schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie sei „ein Störeffekt, eine Gefahrenquelle mit potenziell verhängnisvollen Auswirkungen“, so Müller-Kraenner. „Wir haben lange nach einem juristischen Hebel gesucht. Ein leichter Kampf war das nicht.“
Recht, Politik, Verwaltung und Wirtschaft müssen jetzt eine Lösung finden. Das Umweltministerium Schleswig-Holstein, schreibt sein Sprecher Jonas Hippel der taz, steht mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der Genehmigungsbehörde und dem Antragsgegner der DUH, „in dieser Angelegenheit in engem Austausch“. Man werde „den Beschluss und die nächsten rechtlichen Schritte prüfen“.
Harbour Energy hat gegen den VG-Beschluss Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. „Bis eine finale Entscheidung vorliegt“, schreibt Derek Mösche der taz, Sprecher von Harbour Energy, „läuft der sichere Betrieb in enger Abstimmung mit den Behörden weiter“.
Betreiber Harbour Energy will erst mal weiter fördern
Der Gerichtsbeschluss habe „nicht die sofortige Stilllegung der Anlage angeordnet“. Die DUH mache gegen die Betriebsplanzulassung geltend, eine erst nach Errichtung der Förderinsel gesetzlich eingeführte FFH-Prüfungspflicht solle auch für Mittelplate gelten. „Dagegen meinen die staatlichen Behörden und wir, dass diese Prüfungspflicht aufgrund eines Bestandsschutzes nicht gilt.“
Jetzt ist der 5. Senat des OVG am Zug. Bis zum 4. März haben alle Beteiligten Zeit, Stellung zu nehmen. Dann werde „eher schnell“ entschieden, „ob eine Fortsetzung der Förderung bis zum Entscheid über die Beschwerde statthaft ist“, sagt OVG-Sprecher Johannes Modest zur taz. Müller-Kraenner: „Wir sind der Auffassung, dass dies über die technisch notwendige Vorbereitungszeit für eine Einstellung des Betriebes hinaus nicht möglich ist.“
Die Plattform fördert bereits seit 1987. Letztes Jahr waren es 858.000 Tonnen Rohöl. Bis zu zwölf Millionen Tonnen gelten noch als förderbar; 2041 endet die Bewilligung dafür. Danach endet die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Watt ganz, hat die Landesregierung 2024 beschlossen.
Die DUH hofft jetzt, dass die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts auch in Niedersachsen gelesen wird. Dort plant der Energiekonzern ONE-Dyas, nahe der Insel Borkum Erdgas zu fördern, am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. DUH-Sprecher Müller-Kraenner: „Hoffentlich wird der Mittelplate-Beschluss ein Präzedenzfall.“
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