Klage von Nordsee-Fischern abgelehnt: EU-Gericht stärkt den Meeresschutz
Der Fischerverband empfindet die EU-Regelverschärfung zum Meeresschutz in der Nordsee als überzogen. Nun wurde seine Klage vollumfänglich abgewiesen.
Foto: Conny Pokorny/Zoonar/imago
afp | Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer ist mit seiner Klage gegen die Naturschutzmaßnahmen in der deutschen Nordsee gescheitert. Mit einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil wies das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage in allen Punkten ab. Hiergegen kann der Verband noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Der Streit betrifft die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen Naturschutz-Netzes Natura 2000. Deutschland ist daher zur Einhaltung verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet.
Naturschutzvorgaben bestehen seit zwei Jahren
Gemeinsam mit den Niederlanden hatte Deutschland Vorschläge für eine entsprechende Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden niederländischen Gebieten – Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden – erarbeitet. Die EU-Kommission hat diese Vorschläge weitgehend übernommen und Ende 2022 verbindlich festgelegt.
Konkret bedeutet dies vor allem Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“. Dabei werden Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Dadurch sollen Sandbänke, Riffe oder Kiesgründe geschützt werden. Zum Schutz des Schweinswals und mehrerer Seevogelarten gibt es weitere Beschränkungen für den Fischfang mit Kiemen- und Verwickelnetzen. In Teilen der Schutzgebiete ist der Fischfang vollkommen verboten.
Fischerverband kann Rechtsmittel einlegen
Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis gar nicht gegeben. Die verbotenen Gebiete seien weiträumiger gefasst worden als es zum Schutz der Habitate erforderlich wäre.
Das EuG wies diese und weitere Rügen des Verbands nun „in vollem Umfang“ ab. Es handele sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt“. Anders als der Verband meine, biete die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch eine ausreichende Grundlage, um Kiesgründe in den Schutz einzubeziehen. Hiergegen kann der Fischer-Verband noch Rechtsmittel bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
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