Nutzung des Bundeswehr-Sondervermögens: Mehr Tempo bei Waffenkäufen
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Beschleunigung von Bundeswehr-Beschaffungen. Transparency International warnt: Korruption werde einfacher.
Hinter dem sperrigen Namen liegt das Anliegen der Ampelkoalition, die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr möglichst schnell ausgeben zu können, das zuständige Beschaffungsamt dabei nicht zu überlasten und Verzögerungen durch Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Dabei deckt das Gesetz alleine nicht alle Phasen des Beschaffungsprozesses ab, bei denen es erfahrungsgemäß zu Verzögerungen kommen kann, sondern konzentriert sich in erster Linie auf die Vergabeverfahren. Es orientiert sich dabei am LNG-Beschleunigungsgesetz, mit dem die Koalition bereits Regeln für den Bau von Flüssiggasterminals abgesenkt hat. Die neuen Ausnahmen in der Rüstungsbeschaffung sollen zunächst für fünf Jahre gelten – so lange also, bis der Großteil der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen voraussichtlich ausgegeben ist.
Konkret will die Koalition unter anderem Verzögerungen für den Fall verhindern, dass Unternehmen, die bei Auftragsvergaben unterliegen, zu rechtlichen Mitteln greifen. Anders als bisher werden zum Beispiel Verträge, die ohne öffentliche Ausschreibung vergeben wurden, nicht mehr automatisch unwirksam. Stattdessen kann dem „öffentliche Auftraggeber“, in dem Fall also dem Beschaffungsamt, eine Geldstrafe auferlegt werden; der Vertrag bleibt dagegen in Kraft. Auch an anderen Stellen werden die rechtlichen Optionen unterlegener Unternehmen eingeschränkt.
Kritik an solchen Neuregelungen kommt von Transparency International. Der Gesetzesentwurf erhöhe „das Korruptionsrisiko bei den ohnehin korruptionsanfälligen Militärbeschaffungen“, heißt es in einer Stellungnahme der Organisation. „Mögliche und gebotene gerichtliche Kontrollen“ von Vergabeentscheidungen würden unterbunden.
Problem für den Mittelstand
Die Koalition will zudem im Gesetz festschreiben, dass künftig am Markt verfügbare Rüstungsgüter gegenüber Sonderanfertigungen zu bevorzugen sind. Ausnahmen und damit verbundene Zusatzkosten sollen nur noch nach einer ausführlichen Begründung möglich sein. Den Ansatz verfolgt die Koalition bei ihren aktuellen Rüstungsvorhaben schon größtenteils, jetzt wird er verbindlicher.
Und: In vielen Fällen tritt künftig die Vorgabe außer Kraft, dass große Aufträge in einzelne Lose aufgeteilt und einzeln ausgeschrieben werden müssen. Der Aufwand bei der Vergabe sinkt dadurch. Der Nachteil: Mittelständische Unternehmen, die für komplette Großaufträge zu klein sind und durch die Regel eigentlich geschützt werden sollen, haben das Nachsehen gegenüber großen Konzernen.
An der Stelle wollen die Ampel-Abgeordneten noch gegensteuern: Am Mittwoch ging ein Entschließungsantrag durch die zuständigen Ausschüsse, in dem sie die Regierung auffordern, Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Binnen eines halben Jahres wolle sie ein Konzept „zur Absenkung von Hürden für die Beteiligung des wehrtechnischen Mittelstands an Ausschreibungen der Bundeswehr“ erarbeiten.
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