Nord-Ost-AfD schließt Arppe aus: Gewaltfantasien in Chats
Der ehemalige AfD-Landesvorsitzende Arppe soll die Partei verlassen – wegen gewaltverherrlichender Posts, die die taz öffentlich machte.
Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern hat ihren früheren Landesvorsitzenden Holger Arppe aus der Partei ausgeschlossen. Das Landesschiedsgericht habe dem Parteiausschluss zugestimmt, bestätigte Leif-Erik Holm, Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern.
Hintergrund sind gewaltverherrlichende Äußerungen Arppes im Netz. Die taz und der NDR hatten diese letztes Jahr öffentlich gemacht. Die AfD-Landesspitze hatte daraufhin den Parteiausschluss beantragt.
In Chats war Arppe mit Beleidigungen und mit Gewaltfantasien über politische Gegner aufgefallen, auch abstoßende pädophile Äußerungen werden ihm zugeschrieben. Zuvor war er wegen Volksverhetzung verurteilt worden. „Es ist sehr erfreulich, dass sich das Landesschiedsgericht unserer Auffassung angeschlossen hat“, sagte Holm. Mit dem Urteil habe das Gericht bestätigt, dass Arppe der Partei schweren Schaden zugefügt habe. Gewaltfantasien hätten in der AfD keinen Platz.
Arppe, der dem radikal rechten Flügel der AfD zugerechnet wurde, war 2016 in den Landtag gewählt worden. Auf Druck der damaligen Spitze hatte der 45-Jährige nach dem Bekanntwerden der Chats die Fraktion verlassen, seitdem ist er fraktionsloser Abgeordneter. Den freiwilligen Austritt aus der Partei hatte er abgelehnt.
Mit der Entscheidung des Landesschiedsgerichts muss sein Ausschluss aber noch nicht endgültig sein – er kann noch vor das Bundesschiedsgericht ziehen. Laut NDR kündigte Arppe dies am Mittwoch bereits an. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Entscheidung beim Bundesschiedsgericht anders ausfallen wird als auf Landesebene.
Wenn der Bundesvorstand der AfD will, muss sich das Bundesschiedsgericht bald auch mit einem anderen prominenten Fall befassen. Anders als im Fall Arppe hatte das Thüringer Landesschiedsgericht einen Antrag auf Parteiausschluss von Landes- und Fraktionschef Björn Höcke abgelehnt. Dagegen kann der Bundesvorstand Einspruch erheben. Nach Informationen der taz will sich das Gremium Ende des Monats damit befassen.
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