Früherer AfD-Fraktionsvize verurteilt: Hass gesät, Strafe geerntet

Der frühere AfD-Fraktionsvize im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Holger Arppe muss wegen Beleidigungen in einem Chat 6.000 Euro zahlen.

Holger Arppe sitzt im April 2018 im Landgericht Rostock.

Das Bärtchen ist noch nicht ganz originalgetreu: Holger Arppe im April 2018 im Landgericht Rostock Foto: dpa

HAMBURG taz | 6.000 Euro muss der heute parteilose Landtagsabgeordnete Holger Arppe aus Mecklenburg-Vorpommern für eine Beleidigung zahlen. Der Ex-AfD-Landtagsfraktionsvize hatte eine ehemalige Parteikollegin in einem Chat beleidigt, nachdem sie der Partei den Rücken gekehrt hatte. Arppe schrieb in dem Chat mit mehreren AfD-Politikern: „Ich kämpfe für pränatale Diagnostik, damit so was wie … (Name der Politikerin – d. Red.) rechtzeitig abgetrieben werden kann.“ Nun erließ die Staatsanwaltschaft Rostock den 6.000-Euro-Strafbefehl. Vor knapp zwei Jahren hatten der NDR und die taz Auszüge aus dem Chat veröffentlicht.

In den rund 12.000 Seiten umfassenden Chat-Protokollen beleidigte Arppe, der 2016 in den Landtag gewählt worden war und dem rechten Flügel seiner Partei zugerechnet wurde, noch weitere AfD-Mitglieder. So nannte er zum Beispiel AfD-Bundesvize Alexander Gauland „Arschloch“. Mit derselben Bezeichnung betitelte er seinen damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigen Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm.

Außerdem fiel er mit Gewaltfantasien über politische Gegner sowie außerparlamentarische Bündnispartner auf. In einem Chat im August 2015 schrieb er etwa über Mitglieder anderer Parteien: „Da muss man einfach ausrasten und erstmal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht!“ Und schob nach: „Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns ggf. anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand. (…) Grube ausheben, alle rein und Löschkalk oben rauf.“

Mit dem Strafbefehl der Rostocker Staatsanwaltschaft wurde nun erstmals Material aus diesen Chats juristisch gegen Arppe verwendet. Er hatte die Urheberschaft wiederholt bestritten. In seinem Blog schreibt er: „Im August 2017 initiierte die linke Presse gegen meine Person eine beispiellose Rufmordkampagne der perfidesten Art, ohne mich jedoch nachhaltig kleinzukriegen.“

Holger Arppe, parteilos, über politische Gegner

„Grube ausheben, alle rein und Löschkalk obendrauf“

Nach der Veröffentlichung der Chat-Protokolle verließ er die AfD-Fraktion, die Partei aber nicht. Daraufhin beantragte die AfD-Landesspitze den Parteiausschluss. Das Landesschiedsgericht der AfD gab diesem Antrag im Juni 2018 statt und das Bundesschiedsgericht lehnte im September 2018 eine Berufung ab. Seitdem ist Arppe parteilos und fraktionsloser Abgeordneter.

Zahlt er die nun verhängte Geldstrafe nicht, landet der Fall vor Gericht. Es wäre für ihn nicht das erste Mal: Bereits 2015 verurteilte das Amtsgericht Rostock Arppe in erster Instanz zu einer Geldstrafe wegen eines volksverhetzenden Internetkommentars. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Arppe 2010 in einem anonymen Internetbeitrag gegen Muslime gehetzt habe. Arppes Verteidigung stritt die Urheberschaft ab.

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