„No Fly“-Liste in den USA: Die Freiheit zu fliegen
Eine Bundesrichterin hat das Flugverbot für „Terrorverdächtige“ als verfassungswidrig beurteilt. Die Liste der Betroffenen umfasst rund 20.000 Menschen.
WASHINGTON afp | Das von den USA verhängte Flugverbot für tausende „Terrorverdächtige“ verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen die Verfassung des Landes. Dass auf einer sogenannten „No Fly“-Liste verzeichnete Personen im US-Luftraum keine Passagierflugzeuge nutzen dürfen, verstoße unter anderem gegen deren Recht auf Reisen ins Ausland, heißt es in dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil von Bundesrichterin Anna Brown in Oregan. „Das Recht auf Reisen kann Staatsbürgern nicht einfach ohne Prozess entzogen werden.“
„Es ist unbestritten, dass das Auftauchen auf der Liste für die Betroffenen bedeutet, dass diese Personen weder Flugzeuge in die USA noch aus den USA heraus besteigen können“, formulierte Brown in ihrem 65 Seiten umfassenden Urteil.
Dies schränke die Reisefreiheit enorm ein, die eine „wichtige Freiheit der Bürger einer freien Gesellschaft“ sei. Einer von Browns Hauptkritikpunkten ist zudem, dass die Betroffenen keine wirkliche Möglichkeit haben, gegen ihre Nennung auf der Liste vorzugehen.
Browns Urteil bedeutet einen klaren Sieg für die 13 muslimischen Kläger. Zu ihnen gehört unter anderem der Imam von Portland im Bundesstaat Oregon. Die „No Fly“-Liste wurde von der US-Bundespolizei FBI im Kampf gegen den Terrorismus eingeführt, auf ihr stehen derzeit Medienberichten zufolge etwa 20.000 Menschen.
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