Niedersachsen setzt Gewalthilfegesetz um: Feste Budgets für Frauenhäuser und Beratungsstellen
Das Gewalthilfegesetz macht den Schutz vor häuslicher Gewalt zur Ländersache. Nun hat Niedersachsen seinen Entwurf zur Umsetzung auf den Weg gebracht.
Foto: Sophia Kembowski/dpa
Zehntausende Frauen und Kinder suchen jedes Jahr Schutz vor häuslicher Gewalt – und stehen allzu oft vor verschlossenen Türen. Frauenhäuser sind chronisch überbelegt, Beratungsstellen arbeiten am Limit. Ob Opfer einen Platz zu finden und schnell Hilfe zu bekommen oder abgewiesen zu werden, hängt bislang vom Wohnort, dem Budget der jeweiligen Kommune und dem Einkommen der Betroffenen ab. So werden viele Menschen in akuten Notlagen im Stich gelassen.
Das im Februar vergangenen Jahres in Kraft getretene Gewalthilfegesetz soll das ändern. Es verspricht einen Systemwechsel und soll den Zugang zu Schutz und Beratung bundesweit auf ein verlässliches Fundament stellen.
Denn der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist nun keine freiwillige Aufgabe des Staates mehr. Das Gesetz verpflichtet die Länder dazu, ein barrierefreies und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungseinrichtungen bereitzustellen.
Ihnen ist dabei ein strikter Fahrplan vorgegeben: Bis Ende dieses Jahres müssen sie Finanzierungskonzepte vorlegen, ab kommendem Jahr die Sicherstellungsverantwortung übernehmen und bis 2032 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz garantieren. Alle fünf Jahre steht eine neue Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung an. Der Bund beteiligt sich zehn Jahre lang mit insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro an den zusätzlichen Aufgaben der Länder.
Schutzkonzepte, Täterarbeit und Bezahlung nach Tarif
Bislang haben Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern eigene Landesgesetze beschlossen oder bestehende Gesetze entsprechend geändert. Nun hat Niedersachsen seinen Entwurf für ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, teilte das Sozialministerium am Dienstag mit. Er muss noch vom Landtag beschlossen werden.
Obwohl viele Verbände das Gewalthilfegesetz angesichts der prekären Situation von Frauenhäusern und Beratungsstellen grundsätzlich begrüßen, gibt es Kritik.
Dass die vorgesehenen Bundesmittel ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken, bezweifeln der Deutsche Frauenrat und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Kritisiert wird zudem, dass die Länder nach dem Ende der zehnjährigen Bundesförderung die dauerhafte Finanzierung allein sicherstellen müssen.
Zu viel Spielraum lasse das Gesetz den Ländern bei der konkreten Ausgestaltung des Hilfesystems, kritisieren Fachverbände wie die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKFS). Sie fordern verbindliche bundesweite Mindeststandards für Personal, Ausstattung und Qualität der Einrichtungen.
Dass der einklagbare Rechtsanspruch auf Schutz erst 2032 gilt, kritisieren der Deutsche Frauenrat und weitere Verbände. Bis dahin könne es weiterhin erhebliche Unterschiede beim Angebot und bei den Kapazitäten geben. Der Anspruch müsse zudem mit ausreichend finanzierten Plätzen und Fachpersonal unterlegt werden.
Auch Lücken beim Zugang zum Hilfesystem werden kritisiert. Gefordert werden unter anderem bessere Regelungen für Menschen mit Behinderungen sowie für trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen.
Damit werden die Frauenhäuser, Notunterkünfte und Beratungsstellen in Niedersachsen ab 2027 durch feste Budgets des Landes finanziert. Für 2027 und 2028 plant die Landesregierung dafür über 54 Millionen Euro an Landesmitteln sowie rund 25 Millionen Euro vom Bund ein. Das Gesetz sieht Schutzkonzepte und eine tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten vor. Auch die Täterarbeit soll in die Prävention einbezogen werden.
Bisher hatte Niedersachsen Schutzeinrichtungen und Notunterkünfte freiwillig über Zuwendungsrichtlinien gefördert. Derzeit sind es 48 Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen sowie 29 Beratungs- und Interventionsstellen. Hinzu kommen Hilfen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen zur Täterarbeit.
Kritik von Verbänden und Gewerkschaft
Kritik am Gesetzentwurf kommt von Gewerkschaften und Verbänden. So bemängeln der Verbund der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die Landesarbeitsgemeinschaft Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS-LAG), dass der Schutz für trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen sowie spezialisierte Hilfen gegen sexualisierte Gewalt klarer geregelt werden müssten. Nur so sei ein diskriminierungsfreier Zugang zum Hilfesystem zu gewährleisten.
Zudem sei der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu unkonkret. Unter anderem seien Kosten für barrierefreie Räume und die tägliche Arbeit unzureichend abgesichert.
Auch der DGB und die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKFS) mahnen an, dass im Entwurf verbindliche Mindeststandards für die personelle Ausstattung der Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlten beziehungsweise zu niedrig angesetzt seien. Ohne feste Quoten bleibe die Arbeitsbelastung hoch, eine professionelle Betreuung der Opfer stehe so auf der Kippe.
Die BKFS fordert verbindliche und landesweit einheitliche Mindeststandards für die Ausstattung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen.
Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben bislang noch keinen Entwurf für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes vorgelegt.
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