Neues Gesetz in Frankreich: Regeln für Influencer-Werbung

Ein neues Gesetz in Frankreich sieht detaillierte Regeln für Influencer vor, die mit Werbung Geld verdienen. Doch es gibt eine Lücke.

Eine Frau cremt sich vor einer Kamera ihr Gesicht ein

Jede Werbung und auch jede Retusche und jedes virtuelle Bild muss gekennzeichnet sei Foto: westend/imago

PARIS taz | Nur wenige der schätzungsweise 150.000 Influencer in Frankreich verdienen dank ihrer Popularität das große Geld. Doch alle konnten bisher auf Social Media in Sachen Werbung und Schleichwerbung in etwa machen, was sie wollten. Es gab in diesem Wirtschaftssektor so gut wie keine Regeln. Dafür aber Schwindel, Betrug und viel Desillusion.

Weil in Frankreich aber alles seine gesetzliche Ordnung haben muss, haben die Par­la­men­ta­rie­r*in­nen nun ein Gesetz verabschiedet, das diesen Beruf definiert: Influencer, das ist „eine Person, die auf den Netzwerken aus finanziellen Interessen ihre Popularität zur Kommunikation mit einem Publikum einsetzt und dabei direkt oder indirekt Werbung für Güter oder Dienstleistungen macht“.

Das Geschäft mit der Reklame aber darf nicht unkontrolliert bleiben. Jede Werbung und auch jede Retusche und jedes virtuelle Bild muss gekennzeichnet sein. In Zukunft ist es laut der von den französischen Abgeordneten und Senatsmitgliedern einstimmig gebilligten Gesetzesvorlage den Influencern nicht erlaubt, ihren Followern unter anderem Nikotin, Heilmittel, Kryptowährungen und Investitionsangebote oder Wetten und Glücksspiele zu empfehlen. Explizit steht auch darin, dass es ihnen untersagt ist, ihren Fans anzuraten, auf ärztlich verschriebene Therapien zu verzichten.

Wer als Influencer mit Werbung Geld verdienen will, muss zudem einen Vertrag mit Auftraggebern vorweisen, in dem Aufgaben und Bezahlung geregelt sind. Unabhängig vom Standort in Frankreich oder im Ausland muss jede Person, die sich als Influencer an das französische Publikum richtet, eine Haftpflichtversicherung abschließen, an die sich eventuelle Opfer mit Schadenersatzforderungen wenden können.

Da gerade die erfolgreichsten französischen Influencer fast alle in Dubai sind, werden sie angehalten, in einem EU-Land einen Vertreter oder Agenten zu nominieren, an den sich die Behörden wenden können. Zuwiderhandlungen gegen die neuen Regeln können mit bis zu 2 Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

In Frankreich mag diese Summe eine abschreckende Wirkung haben. Influencer in Dubai aber dürften diese Paragrafen und eventuellen Sanktionen vorerst kaum sehr ernst nehmen. Damit das französische Gesetz für sie kein Papiertiger bleibt, müssten andere Staaten und wenigstens die EU mitziehen. In Deutschland besteht dazu bereits der Entscheid des Bundesgerichtshofs, der einen Rechtsrahmen für Werbung und (unlautere) Schleichwerbung in den Netzwerken schafft und namentlich eine Kennzeichnungspflicht vorsieht. In Frankreich wollte nun der Gesetzgeber viel weiter und vor allem ins Detail gehen, um so seiner internationalen Vorreiterrolle in diesem Bereich gerecht zu werden.

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