Neues Gesetz gegen Verpackungsmüll: Mehr Verantwortung für Amazon
Das Umweltministerium will den Onlinehandel stärker an den Kosten der Müllentsorgung beteiligen und die Pfandflicht ausweiten.
Auch den zunehmenden Verpackungsmüll im Onlinehandel will das BMU mit dem Gesetzentwurf bekämpfen. So sollen Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay verpflichtet werden zu überprüfen, ob die Händler, die bei ihnen Waren anbieten, ihre Verpackungen ordnungsgemäß anmelden und für ihre Entsorgung bezahlen. Dazu sind diese laut Verpackungsgesetz jetzt schon verpflichtet. Technisch ist die Prüfung laut Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kein Problem: Der Online-Marktplatz müsste nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters in ein Online-Tool der Zentralen Stelle eingeben und erhalte sofort die Information, ob der Anbieter dort Verpackungen lizenzieren lässt, egal, ob er seinen Sitz im In- oder im Ausland hat.
Ferner sieht der Gesetzentwurf, mit dem das BMU die Einwegplastik-Richtlinie der EU umsetzt und in Teilen über sie hinausgeht, erstmals Einsatzquoten für Reyclingkunststoff in Getränkeflaschen vor. Ab 2025 müssen Einwegflaschen aus Kunststoff zunächst zu einem Viertel ihres Gewichts aus Recyclingmaterial bestehen, 2030 steigt die Quote weiter. Außerdem wird das Pfandsystem ausgeweitet: Bislang bestimmt der Inhalt einer Flasche oder Dose, ob der Handel sie bepfanden muss. Künftig soll nach Vorstellung des BMU für alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und für Dosen eine Pfandpflicht bestehen.
Recycling-Kunststoff nicht konkurrezfähig
Damit greift der Gesetzentwurf Kritik unter anderem der Recyclingbranche auf. Erst am Dienstag hatte sie bei der Vorstellung ihres Statusberichts erneut darüber geklagt, dass unter anderem wegen des niedrigen Ölpreises der Markt für Sekundärkunststoffe immer schwieriger werde.
Insgesamt sei in die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen Bewegung gekommen, bilanzierte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts, am Mittwoch in Berlin zwei Jahre Verpackungsgesetz. In einigen Bereichen, etwa dem Onlinehandel, klappe es allerdings „nicht so gut“. Bei aller Perfektionierung der Systeme „sind wir noch immer eine Wegwerfgesellschaft“, sagte Messner.
Dem Gesetzentwurf des BMU müssen noch die anderen zuständigen Ressorts – etwa das Wirtschaftsministerium – zustimmen, bevor er ins Kabinett und den Bundestag eingebracht werden kann.
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