piwik no script img

Neue Regelung zum FamiliennachzugWarten auf den positiven Bescheid

Geflüchtete dürfen wieder hoffen, ihre Familien nach Deutschland holen zu dürfen. Der 31-jährige Iraker Rami Hussein ist einer von ihnen.

Endlich ankommen und zusammensein. Diesen Wunsch haben viele Geflüchtete Foto: David-W-/photocase

Berlin taz | Jede Nacht schreit Rami Hussein im Schlaf. So erzählen es die beiden Männer, die mit ihm in einem Zimmer in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft wohnen. Hussein und seine Mitbewohner kommen aus dem Irak, Hussein ist seit 2015 hier. Damals floh er vor der Terrororganisation „Islamischer Staat“ und den Bomben, die sein Heimatdorf zerstörten.

Seine Frau war damals krank und konnte nicht reisen, das jüngste der vier Kinder war gerade geboren. Das Paar beschloss, dass die Mutter und die Kinder im Irak bleiben und Hussein allein nach Europa fliehen sollte. Und sie schworen sich: Sobald der Mann in Sicherheit ist, holt er die Familie nach.

Doch Hussein ist allein in Berlin, Frau und Kinder leben noch immer im Irak. Seit 2016 können Geflüchtete mit eingeschränktem, subsidiärem Schutzstatus, wie er, ihre Familie nicht mehr nach Deutschland holen. Das beschloss die Regierung damals im Zuge der Verschärfung des Asylrechts. Ab Mittwoch ist es wieder möglich.

„Ohne meine Frau und die Kinder geht es mir schlecht“, sagt Hussein. Die Sehnsucht zerreiße ihn, jede Nacht plagten ihn Albträume. „Ich hoffe sehr, meine Familie bald wieder bei mir zu haben“, sagt der Mann, dessen richtiger Name nicht in der Zeitung stehen soll. Er fürchtet, Ärger mit den Behörden zu bekommen und seine Familie niemals herholen zu können.

Anträge werden chronologisch abgearbeitet

Wie stehen Husseins Chancen auf Familienzusammenführung? Bisher liegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) 31.340 sogenannte Terminanfragen vor, insbesondere von Syrer*innen und Iraker*innen. Daraus werden jetzt Anträge, die nun chronologisch abgearbeitet werden. Darunter ist auch Husseins Antrag.

Fortan können monatlich 1.000 Familienangehörige nach Deutschland kommen. So hat es die Koalition beschlossen. Der 1001. Antrag wird zurückgewiesen, ein „Übertragen“ auf den nächsten Monat ist nicht möglich.

Schlechte Aussichten für Hussein. Er weiß nicht, welche Nummer sein Antrag hat, Wartelisten gibt es nicht, möglicherweise muss er einen neuen Antrag stellen.

Familiennachzug

Die Politik

Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Geflüchtete in Deutschland ausgesetzt: Bürgerkriegsflüchtlinge mit einem eingeschränkten, also keinem dauerhaften Schutzstatus (weil sie nach Kriegsende in ihre Heimatländer zurückkehren sollen) durften ihre engsten Verwandten nicht nach Deutschland holen. Das beschloss die Bundesregierung Anfang 2016 mit den Asylrechtsverschärfungen aus dem Asylpaket II.

Das Verfahren

Beim Antrag auf Familiennachzug handelt es sich um ein Visaverfahren. Beteiligt sind die deutschen Auslandsvertretungen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei, das Innenministerium, das Außenamt und neuerdings - wegen der Visaangelegenheiten – das Bundesverwaltungsamt. Die Anträge werden in den Heimatländern gestellt und geprüft, unvollständige Anträge werden abgelehnt. Positive Bescheide werden in Deutschland erneut geprüft. In den Auslandsvertretungen liegen aus vergangenen Jahren 31.340 Anträge vor. Wie viele davon noch gültig sind, ist unklar. Einen Rechtsanspruch auf Nachzug gibt es nicht.

Jeden Tag schreiben seine Frau und er sich Nachrichten über Whatsapp, manchmal, wenn er genug Geld hat, telefonieren sie miteinander oder skypen. Deshalb weiß Hussein, dass sich das Hüftleiden seiner Frau verschlimmert hat, einen Arzt kann sie nicht bezahlen. Um den vier Kindern etwas zu essen zu geben, putzt sie im Haus einer reichen irakischen Familie. Sie werde dort geschlagen, sagt Hussein. Einmal hat seine Frau ihm ein Foto von blauen Flecken auf ihrem rechten Oberarm geschickt. Danach ist Hussein zusammengebrochen, sagen seine beiden Mitbewohner in der Unterkunft.

Statt zur Schule zu gehen, müssen die beiden größeren Kinder im Haus dieser Familie helfen. „Ich sehe, wie schlecht es ihnen geht“, sagt Hussein: „Aber ich kann ihnen nicht helfen.“ Immer wieder ist Hussein in psychologischer Behandlung. „Manchmal habe ich einen schwarzen Hund im Kopf“ sagt er. Dann kann er nicht aufstehen, nicht rausgehen, nicht sprechen. Dann zieht er sich die Bettdecke über den Kopf und will einfach nicht mehr da sein.

Diejenigen, die Hussein und seine Geschichte kennen, finden, der Iraker sei ein „Härtefall“. In solchen Fällen greift der Passus der „humanitären Notlage“ im Aufenthaltsrecht, unabhängig vom bislang ausgesetzten Familiennachzug. „Was ein Härtefall ist, sehen Menschen allerdings unterschiedlich“, sagt Klaus-Jürgen Dahler. Der Psychologe, Ökonom und Jurist arbeitet seit 2010 für den Migrationssozialdienst im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Als Flüchtlingsberater vertritt er Geflüchtete vor Gericht. Er hat schon alles erlebt: Frauen und Männer mit posttraumatischen Belastungsstörungen, Suizidversuche, Abschiebungen. „Die Behörden definieren einen Härtefall anders als Menschen mit einem Gewissen“, sagt er: Behörden entscheiden formal und häufig inhuman. Der jetzt wieder mögliche Familiennachzug reiche nicht aus und stelle eher ein „Hemmnis“ dar: „Wie sollen Geflüchtete zur Ruhe kommen und sich integrieren, wenn sie nur mit der Frage beschäftigt sind, wann sie endlich ihre Familie wiedersehen“, sagt Dahler, der Mitglied der Linkspartei ist.

Wie sollen Geflüchtete zur Ruhe kommen und sich integrieren, wenn sie nur mit der Frage be- schäftigt sind, wann sie endlich ihre Familie wiedersehen

Klaus-Jürgen Dahler, Psychologe und Flüchtlingsberater

Die Hürden des Familiennachzugs sind hoch, das Prozedere für Geflüchtete ist kaum zu verstehen. Dabei geht es um Fragen wie: Wie gut sind die Geflüchteten hierzulande integriert? Wie gut ihre Deutschkenntnisse? Verdienen sie ihren Lebensunterhalt selbst? Haben sie eine eigene Wohnung? Je mehr Punkte davon erfüllt sind, umso größer die Chance, dass Angehörige herkommen können.

Vorrangig behandelt werden sollen Fälle, bei denen minderjährige Kinder und Pflegefälle involviert sind. Laut AA seien „Kindeswohl“ und „schwere Krankheiten“ für eine Entscheidung wichtiger als „Integrationsaspekte“: Wie jung sind die Kinder? Wie lange ist eine Familie schon getrennt? Ist jemand aus der Familie schwer krank? Muss jemand gepflegt werden?

In Husseins Fall gibt es so manchen „Pluspunkt“ für einen positiven Bescheid: vier minderjährige Kinder, die lange Trennung, die kaputte Hüfte seiner Frau.

Die Anträge müssen vollständig sein

Aber da ist noch ein anderes Problem: Die Behörden nehmen nur vollständige Anträge an: Pässe, Eheurkunde, Dokumente der Kinder, Aufenthaltstitel der Geflüchteten in Deutschland. Das ist für viele Antragsteller*innen schwierig. Manche haben ihre Unterlagen auf der Flucht verloren, anderen wurden die Pässe abgenommen, manche haben nie einen Ausweis besessen. Insbesondere für viele Menschen aus afrikanischen Ländern ist das kompliziert, sie verfügen häufig nicht einmal über eine eigene Geburtsurkunde, weil es in ihren Heimatländern an Behörden mangelt, die Geburten registrieren und entsprechende Dokumente ausstellen.

Der Familiennachzug, so wie er jetzt geregelt ist, sei „inhuman“, kritisiert Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Für die Linkspartei-Abgeordnete Sevim Dağdelen gleicht die Regelung einer „Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen“. Auch Sozialverbände wie Caritas und Diakonie empfinden den Familiennachzug als unvereinbar mit humanitären Werten.

Gerade geht es Hussein gut. Er hofft, dass die Behörden „menschlich und für mich und meine Familie entscheiden“. Aber was, wenn sein Antrag keiner von jenen 5.000 ist, die in diesem Jahr bearbeitet werden? Wenn er bald einen neuen Antrag stellen muss? Solche Fragen stellt man dem Mann jetzt besser nicht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

20 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    Die Idee dass bei humanitärer Hilfe keine Prioritäten gesetzt werden können/brauchen/sollen, ist einem einfach gestrickten Materialisten wie mir nicht vermittelbar, jedenfalls nicht innerhalb der ersten vier Raum-Zeit-Koordinaten

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @61321 (Profil gelöscht):

      Schön und gut, aber wie sieht es mit der Obergrenze von 1000 für die humanitäre Hilfe aus?

      • 6G
        61321 (Profil gelöscht)
        @74450 (Profil gelöscht):

        Die tausend pro Monat ist ein Modus mit dem man zu verhüten trachtet, dass das Volk am Ende ernsthaft aufmuckt, somit nichts weiter als Salamitaktik, dabei die Salamischeiben so dünn, dass sie nicht weiter auffallen sollen und es ist nichts anderes als bürokratischer inhumanitärer Scheiß und Schikane (Ein bisschen ist es wohl auch begrenzten Bearbeitungskapazitäten von Behörden geschuldet, das sei zur Teil-Entlastung der Verantwortlichen zugestanden)



        Es ist unumgänglich, dass wir uns fragen, wieviel hier aufgenommen werden sollen und zwar in absoluten Zahlen. Eine Volksabstimmung wäre angebracht, denn die Aufnahme in großem Umfang wird die Zukunft der Gesellschaft auf viele Generationen hinaus maßgeblich prägen. In Urgesellschaften hat man auch zu Rate gesessen, wenn Aufnahme in die Gruppe anstanden oder erwünscht waren. Diese Dinge sind so bedeutsam, dass alle, auf welche (demokratische) Weise auch immer, an der Entscheidung teilhaben sollten.

  • Sorry, dieser erbärmliche Kommentar ist doch keine Meinung, erst recht keine unangenehme. Sondern ein Kommentar, der gespickt ist mit Sachverhaltsverfäschungen und reinen Mutmassungen.

    Wenn ich in der Wüste ohne Wasser festsitze mit Frau und Kind und die nächste Wasserquelle 50km entfernt ist und Frau und Kind definitiv nicht in der Lage sind die 50km zu schaffen und beim Versuch sehr wahrscheinlich sterben müssten und ich gleich mit, ist es doch sinnvoll und vernünftig, Frau und Kind im Schatten, 12 Stunden sitzen zu lassen, wenn ich die Möglichkeit habe, die 50km hin laufen, Wasser zu besorgen und zurück zu laufen und die Familie mit Wasser zu versorgen. Solche Weisheiten finden Sie in jedem Pfadfinderverein.

    Das sind alles vernuftgeprägte Risikoabwägungen mit denen freilich dumpfe Menschen, sehr viele vom PEGIDA Haufen und dieser komischen Partei AfD nichts anfangen können.

    • 8G
      83492 (Profil gelöscht)
      @Nico Frank:

      "Das sind alles vernuftgeprägte Risikoabwägungen mit denen freilich dumpfe Menschen, sehr viele vom PEGIDA Haufen und dieser komischen Partei AfD nichts anfangen können."

      Die dumpfen Menschen wie ich können auch die Risikoabwägungen nicht verstehen, warum der Weg nicht im ersten sicheren Staat endete. Sollten am Ende doch auch wirtschaftliche Erwägungen bei der Route eine Rolle gespielt haben?

      • @83492 (Profil gelöscht):

        Ich will Ihnen Ihre Frage beantworten. Deutschland ist bindend in die völkerrechtlichen Instrumente zum Flüchtlingsschutz beigetreten. Darin ist für Flüchtlinge anerkannt, dass sie den Zielort ihrer Flucht frei auswählen dürfen. Dem widersprechen die Dublinbeschlüsse I bis III auch nicht. Nur das Asylverfahren soll dort beantragt werden, wo der Flüchtling praktisch als erstes in der EU angekommen ist. Aber eine Reiseeinschränkung ist damit nicht verbunden.



        Dem Menschen der auf der Flucht ist, ist zuerkannt worden, nicht nur, Leib und Leben in Sicherheit zu bringen, sondern auch seine Zukunft nach der Flucht bestmöglichst sicherstellen. Das ist das Einmaleins der universell gültigen Menschenrechte. Wenn Sie also, wie viele andere dumpfe von PEGIDA + AfD hier eine wirkliche Änderung wollen, müssen Sie die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Bundesregierung fordern. Das wäre zumindest ehrlich.



        Aber durch die angeblichen christlichen Seehoferischen – Masseninternierungslagern (Ankerzentren) wird sich das ohnehin ändern.

        • 8G
          83492 (Profil gelöscht)
          @Nico Frank:

          "Wenn Sie also, wie viele andere dumpfe von PEGIDA + AfD hier eine wirkliche Änderung wollen, müssen Sie die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Bundesregierung fordern. Das wäre zumindest ehrlich."

          Die Frage des Familiennachzugs ist für Personen mit subsidiärem Schutzstatus relevant, also solchen, die weder Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a noch Flüchtlingsstatus gem. Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge haben.



          Eine Aufkündigung dieses Abkommens ist also nicht nötig, um einen Familiennachzug zu verhindern.

        • 8G
          83492 (Profil gelöscht)
          @Nico Frank:

          "Wenn Sie also, wie viele andere dumpfe von PEGIDA + AfD hier eine wirkliche Änderung wollen, müssen Sie die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Bundesregierung fordern. Das wäre zumindest ehrlich."

          Die Frage des Familiennachzugs ist für Personen mit subsidiärem Schutzstatus relevant, also solchen, die weder Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a noch Flüchtlingsstatus gem. Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge haben.



          Eine Aufkündigung dieses Abkommens ist also nicht nötig, um einen Familiennachzug zu verhindern.

          "Dem Menschen der auf der Flucht ist, ist zuerkannt worden, nicht nur, Leib und Leben in Sicherheit zu bringen, sondern auch seine Zukunft nach der Flucht bestmöglichst sicherstellen. Das ist das Einmaleins der universell gültigen Menschenrechte."

          In Ihrer Pipi-Langstrumpf Version. Sie können daraus nicht ableiten, dass jede Person in jedem Land der Welt sesshaft werden darf, wenn sie aus einem (ehemaligen) Bürgerkriegsland kommt.

  • Sehr richtig, gegen solche PEGIDA und Rechtsradikale aus Ossi_land darf nicht ein Millimeter Verständnis gegeben werden. Ich bin ganz bei Ihnen. Bravo.

  • Betrefffend den Familiennachzug ist auf die "Wendehals Damen" von der SPD hinzu weisen. Die noch letztes Jahr in ihren Reden herausstellten, wie wichtig der Familiennachzug von Flüchtlingen für die Integration ist und die Verweigerung der Familienzusammenführung von Flüchtlingen, insbesondere das die Eltern zu ihren minderjährigen Kindern nachkommen können, ein Verstoß gegen die universell gültigen Menschenrechte ist (Quelle: Bundestag.de)



    Und was haben diese "Wendehals Damen" von der SPD getan, nachdem sie erneut in der GroKo waren und einen warmen Ministerposten hatten?



    Genau das Gegenteil davon, was sie vor der Wahl versprochen hatten!



    Zum Beispiel: SPD – Chefin in Bayern und im Parteivorstand der SPD Natascha Kohnen in 2017 auf einer Basisveranstaltung in Andechs: „Das Asylrecht wird nicht angetastet. Da diskutiere ich nichts".



    Wir wissen alle, zu welchen massiven Asylrechtsverschärfungen die SPD-Politiker allein in 2018 ihre Pfoten gehoben haben.



    Wie soll man solche SPD Politiker nennen?

  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    So sehr die persönlichen Motive "Rami Husseins" nachvollziehbar sind - warum Hilfe für ihn und seine Familie, die in einem befriedeten Gebiet lebt und über ein Einkommen verfügt höhere Priorität hat, gegenüber Hilfe für Millionen, die in Lagern wie in Jordanien und Bangladesh herumsitzen und die in die Röhre kucken, sollte mal jemand plausibel machen. Wahrscheinlich werden Sie nun sagen, das, was wir Rami Hussein anbieten, müssen wir selbstverständlich allen anderen auch anbieten.

    • @61321 (Profil gelöscht):

      Hier sollten überhaupt keine Prioritäten gesetzt werden. Was spricht denn gegen eine zeitnahe Zusammenführung der Familie(n)? Am Mangel an Transportmitteln kann es ja wohl nicht liegen.

  • Er lässt allen Ernstes seine Frau mit neugeborenen Kind sitzen unter den Bomben, die sein Heimatdorf zerstörten?? Haut einfach ab?? Erübrigt sich jeder weitere Kommentar!

    • 8G
      80336 (Profil gelöscht)
      @Bert 23:

      Ich werde vermutlich nie in meinem Leben begreifen, was dazu erforderlich ist, dass Menschen ohne auch nur den Hauch einer Ahnung davon besessen sind, dies auch noch öffentlich kundtun zu müssen.

      Es ist immer wieder erstaunlich, was da alles eine niederträchtige und kenntnisfreie Lippe zur Schau trägt. In aller Regel solche, die bereits dann hoffnungsvoll überfordert, sollten sie auch nur drei Tage abseits von Städten durch unwirtliches Gelände sich durchzuschlagen haben, daher lieber einen SUV mieten, off-road fahren, bereits nach einem Tag im Schlamm feststecken, und dann bei Search-and-rescue-Teams händeringend um Hilfe schreien.

      In der Hoffnung, dass Sie wenigstens dazu fähig, Ihr eigenes Versprechen durchzuhalten:

      Vernunftbegabte wählen bei drohender Lebensgefahr aus ihrer Gruppe denjenigen, der die meisten Chancen hat, auf dem langen gefährlichen Weg auch zu überleben, um Rettung zu holen.

    • @Bert 23:

      Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich

      • @Vollgut2000:

        Wer keine Argumente hat, der MUSS auf Beleidigungen zurückgreifen. Es bleibt ja sonst nichts.

      • @Vollgut2000:

        Anscheinend bisschen dünnhäutig, der Herr Freund, wenn's um ungenehme Meinungen geht - und vorsicht mit der wortwahl. Und ja: erst die Familie + kinder in Sicherheit bringen und nicht sich selbst !

        • @Bert 23:

          Sie würden ihre Kinder und ihre kranke Frau allein auf den gefährlichen Weg nach Europa schicken und in ein überfülltes Schlauchboot im Mittelmeer setzen? Bullshit!!!!!!!!!



          Hier geht es doch nur um plattes Flüchtlingsbashing.

        • @Bert 23:

          Da stimme ich Ihnen zu.