Neue Grundsteuer in Niedersachsen: Klage abgewiesen
Die neue Berechnung der Grundsteuer ist für viele Eigentümer*innen ein Aufreger. Das niedersächsische Finanzgericht hat sie jetzt aber bestätigt.
dpa/lni | Eine Grundstückseigentümerin ist mit einer Klage gegen die neue Grundsteuer in Niedersachsen gescheitert. Das niedersächsische Finanzgericht erklärte das 2021 geänderte Gesetz in einem Musterverfahren in Hannover für nicht verfassungswidrig.
Die Klägerin hatte moniert, ihre Gewerbeimmobilie werde durch das Flächen-Lage-Modell, das in die Berechnung der Grundsteuer einfließt, zu hoch besteuert. Das Gericht verwies hingegen auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Besteuerung, wobei auch Pauschalisierungen sowie eine Begünstigung von Wohnimmobilien zulässig seien.
Eine Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.
Minister: Mut des Landes wurde bestätigt
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) zeigte sich nach der Entscheidung zufrieden. Das Gericht habe den Mut des Landes, „eine einfachere Regelung für die Grundsteuer zu treffen als viele andere Bundesländer“, bestätigt, sagte der Grünen-Politiker. Das niedersächsische Modell sei ein gerechter Weg.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor der Reform veraltete Bewertungsgrundlagen moniert. Bis Ende 2019 musste der Bund deswegen ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Die Länder dürfen aber vom Bundesmodell abweichen – wovon Niedersachsen Gebrauch macht.
Einige müssen mehr zahlen, andere weniger
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Nur mit diesen Einnahmen könnten sie sich zum Beispiel um Straßen, Schulen, Feuerwehren und Kindergärten kümmern, betonen sie.
Die Anwendung der neuen Grundsteuer ist Anfang 2025 in Kraft getreten. Die Reform sollte ausdrücklich nicht zu insgesamt höheren Steuereinnahmen führen. Allerdings haben viele Kommunen die Steuer schon vor der Reform und unabhängig vom Berechnungsmodell angehoben, was bei vielen Menschen für Unverständnis sorgte. Mit der Umstellung auf das neue Modell müssen einige Hausbesitzer und Mieter mehr zahlen als bisher und andere weniger.
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