Neue Gebühren bei Banken: Postbank will keine Post
Geldinstitute drängen ihre Kunden ins Onlinebanking. Wer seine Transaktionen auf Papierformularen erledigen will, muss draufzahlen.
BERLIN taz | Für Postbank-Kunden, die ihre Überweisungen gern per Papierformular erledigen, wird es teuer: Ab April erhebt das Institut dafür Gebühren. Kunden erhalten derzeit Briefe, die sie über die Neuregelung informieren. Demnach soll jede Papierüberweisung, jeder eingereichte Scheck und jeder per Papier abgegebene Dauerauftrag ab April 99 Cent kosten.
Die Postbank begründet die Neuerung mit der aktuellen Zinssätzen. „In den Zeiten der Niedrigszinsphase lässt sich dieses Kontomodell sonst nicht wirtschaftlich betreiben“, sagt Sprecher Ralf Palm. Kunden, die kein Onlinebanking machen möchten, könnten aber auf telefonische Überweisungen oder die Überweisungsterminals in den Filialen ausweichen.
Für Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest ist die Entscheidung der Postbank Teil eines Trends. „Die ganze Branche versucht gerade, die Belegbuchungen loszuwerden.“ Je nach Art des Kontos zahlen Kunden bei diversen Banken, darunter auch Volksbanken und Sparkassen, für Überweisungen auf Papier. Meist bewegt sich der Preis zwischen 50 Cent und einem Euro pro Buchung. 99 Cent, wie sie die die Postbank ab April verlangt, sind für Herrmann „ein richtig stolzer Preis“.
Rund fünf Millionen Kunden haben bei der Postbank ein Girokonto. 3,9 Prozent der Überweisungen werden laut Palm per Papier getätigt. Onlinebanking ist für die Bank deutlich billiger: Während Überweisungsträger manuell bearbeitet werden, laufen Onlinebuchungen automatisiert ab. Die Einsparungen, die Banken durch Onlinebanking erzielen, scheinen so hoch zu sein, dass es sich rechnet, ab und an durch Betrüger abgeräumte Konten wieder aufzufüllen – damit die Kunden das Vertrauen in die Technik nicht verlieren.
Neuregelung ist rechtlich umstritten
Ob die Neuregelung der Postbank rechtlich in Ordnung ist, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Bank nicht pauschal einen einheitlichen Preis für alle Buchungsposten wie Einzahlung oder Überweisung verlangen kann. Spezifische Gebühren für einzelne Posten untersagten die Richter zwar nicht – doch Wolfgang Benedikt-Jansen von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden und Rechtsexperte für die Stiftung Warentest hält die Klausel für unwirksam und plant eine Abmahnung.
Die Postbank räumt ihren Kunden ein, der Klausel zu widersprechen. Wer das in Anspruch nimmt, muss jedoch damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt. Wer darauf spekulieren will, dass ein Gericht die Klausel kippt, hat laut Stiftung Warentest eine zweite Möglichkeit: der Bank mitteilen, dass die Gebühren nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Sollten sie tatsächlich gekippt werden, gebe es dann Gebühren zuzüglich Zinsen zurück.
Warentester Herrmann rät Kunden zum Vergleich – und gegebenenfalls zum Wechseln. Wer häufig Überweisungen tätige, könne mit einem Konto, das monatliche Gebühren kostet, günstiger fahren.
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