Neue EU-Regeln für Onlineplattformen: Die Umsetzung entscheidet

Die EU will Nut­ze­r:in­nen vor Tricks der Internet-Plattformen besser schützen. Der Plan ist gut – doch nun geht es um die Details.

Eine Schreibmaschine steht auf einem Tisch

Früher war (fast) alles besser: Zumindest gab es mit der Schreibmaschine kein Werbe-Tracking Foto: dpa

Eines muss man der EU lassen: Sie war schnell. Schon das zweite große Gesetz zur Plattformregulierung, das nicht einmal zwei Jahre gebraucht hat bis zur finalen Einigung – das muss der eine oder andere nationale Gesetzgeber erst mal nachmachen. Klar kann jetzt die Fraktion derer kommen, die stets sagt, gut Ding will Weile haben. Aber im digitalen Zeitalter heißt das: Im Zweifelsfall ist das Ding allein schon deshalb nicht mehr gut, weil es nach zu langen Verhandlungen von der technischen Entwicklung überholt ist.

Und der am Wochenende zur Einigung gelangte Digital Services Act (DSA) enthält durchaus Sinnvolles. Zwar ist der finale Text noch in Arbeit – aber die Kernpunkte der Einigung sind bekannt. Zum Beispiel das ausdrückliche Verbot von „Dark Patterns“. Das sind diese fiesen Design-Tricks, die Nut­ze­r:in­nen dazu bringen, etwa bei einem Cookie-Banner auf das große grüne „Okay“ zu klicken, statt sich über den kleinen grauen Einstellungs-Button zur Ablehnung zu hangeln; die durch erfundene Angebotsknappheit zum Kaufen verleiten oder ungewollte Newsletter unterjubeln. Ohne Dark Patterns wäre das Internet ein etwas besserer Ort.

Das Problem ist: Viele der neuen Regeln klingen gut – aber wie es mit der Umsetzung aussieht, ist völlig offen. Zum Beispiel beim Verbot des Werbe-Tracking für minderjährige Nutzer:innen. Die Digitalwirtschaftslobby versteht es jetzt schon so, dass dieses Verbot nur dann greift, wenn eine Plattform sicher weiß, dass die Nut­ze­rin unter 18 ist. Schöne Strategie: Nichts sehen, nicht handeln. Diese Haltung wird nicht die Ausnahme bleiben. Es ist damit zu rechnen, dass Unternehmen in allen möglichen Bereichen Formulierungen zu ihren Gunsten auslegen werden, sich um Verpflichtungen drücken oder dagegen klagen.

Wie wirksam die neuen Regeln werden, hängt daher maßgeblich an der Durchsetzung. Und damit auch daran, welche Behörden verantwortlich sind und wie viele Ressourcen bereitgestellt werden. Beim Datenschutz hat das nicht wirklich gut geklappt. Es sollte eine Mahnung sein, es bei der Plattformregulierung besser hinzukriegen.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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