Neonazis scheitern mit Verfassungsklage: Ministerin darf NPD kritisieren
Im Thüringischen Landtagswahlkampf hatte die Familienministerin die NPD kritisiert. Die Neonazis klagten vor dem Verfassungsgericht – und scheiterten nun.
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der Neonazis verletzt.
„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der Thüringischen Landeszeitung seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.
Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen.
„Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“, sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen – müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. (Az.2 BvE 2/14)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert