Nazis und Kriminelle in der Bundeswehr: Extremisten raus
Die Bundesregierung will, dass Soldaten bei schweren Verfehlungen schneller entlassen werden. Immer wieder werden Rechtsextreme in der Bundeswehr enttarnt.
Der beschlossene Gesetzentwurf ergänze das System der Sanktionierung schwerwiegenden Fehlverhaltens und leiste einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Extremismus und anderen schweren Straftaten, erklärte Kramp-Karrenbauer. „Wer das Ansehen der Bundeswehr auf diese Weise gefährdet, kann nicht in der Bundeswehr verbleiben“, betonte die Ministerin.
Die Änderung soll es möglich machen, Zeitsoldaten künftig bei besonders schweren Verfehlungen auch noch im fünften bis achten Dienstjahr fristlos entlassen zu können – „wenn das Verbleiben im Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde“.
Bisher komme eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr „nur durch eine strafrechtliche Verurteilung oder durch Entfernung aus dem Dienstverhältnis im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens in Betracht“, teilte das Verteidigungsministerium mit. „Beide Verfahren bringen es mit sich, die Soldatin oder den Soldaten noch über einen langen, häufig über mehrere Jahre dauernden Zeitraum im Dienstverhältnis belassen zu müssen.“
Bisher dauern Entlassungen teils Jahre
Schnellere Reaktionen sollen auch im Disziplinarrecht möglich werden. Erklärtes Ziel ist es, die Ansprüche Beschuldigter auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu wahren.
In den vergangenen Jahren hatten mehrere Fälle von Extremismus in der Bundeswehr Schlagzeilen gemacht. So fand die Polizei bei einem Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK), der bereits im Blick des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) war, ein Waffenversteck mit Munition und Sprengstoff im Garten.
Gegen Beschuldigte werden bei begründetem Verdacht mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter ein Uniformtrageverbot und ein Verbot, militärische Liegenschaften zu betreten. Über Entlassungen entscheiden in letzter Konsequenz die Urteile ziviler Gerichte, die dafür bisher allerdings teils Jahre brauchen.
In das Soldatengesetz wird zudem eine Vorschrift zum kostenlosen Bahnfahren für Soldaten in Uniform aufgenommen. Die nähere Ausgestaltung dieses Anspruchs bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten.
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