Nazi-Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Prozess gegen Mitläufer
Weil sie mit den Rechtsterroristen von „Revolution Chemnitz“ Menschen verprügelt haben sollen, stehen sechs Männer vor Gericht. Und schweigen.
Den Männern aus dem Großraum Chemnitz wird besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Sie sollen laut Anklage am Abend des 14. September 2018 an der Chemnitzer Schlossteichinsel Parkbesucher gestört, bedroht und verletzt haben. Sie seien mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen bewaffnet gewesen.
Nach Angaben der Sprecherin soll der Prozess am 11. Juni mit ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Insgesamt will das Gericht demnach eine zweistellige Anzahl an Zeugen hören. Bislang sind elf Verhandlungstage bis Mitte Juli abgesetzt. Schwerer Landfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März acht Männer wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Gruppe „Revolution Chemnitz“ hatte demnach in Chatgruppen unter anderem Waffenkäufe geplant und Umsturzpläne gehegt. Einige von ihnen sollen auch an den Attacken auf der Schlossteichinsel beteiligt gewesen sein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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