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Naturschutzklage abgewiesenIn den Mooren laufen die Pumpen weiter wie gehabt

Seit 30 Jahren pumpen die Berliner Wasserbetriebe ohne Genehmigung in bedrohten Moorgebieten. Das kann erst mal weitergehen, sagt das Verwaltungsgericht.

Die Berliner Moore sind im bedrohten Zustand Foto: imago/imagebroker

Aus den Berliner Mooren darf weiterhin ohne zusätzliche Auflagen Trinkwasser durch die Wasserbetriebe entnommen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Damit wies das Gericht eine Untätigkeitsklage gegen das Land der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) ab, die zum Schutz der Naturschutzgebiete im Kern auf eine Reduzierung des Wasserbrauchs und eine Festlegung von Mindestgrundwasserständen in Berlin abzielte.

Tatsächlich werden viele der Berliner Wasserwerke teils seit Jahrzehnten ohne formale Genehmigung betrieben. Die Wasserbetriebe haben zwar Genehmigungsanträge gestellt, allerdings zum Teil schon im Jahr 1996 – seitdem sind diese Verfahren nicht zum Abschluss gekommen. Deshalb hat bisher auch keine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden. Diese sehen die Naturschutzverbände aber als notwendig an, um ein potenziell extrem klimaschädliches Austrocknen der Moore in Naturschutzgebieten zu verhindern.

Das Gericht erklärte nun, dass die laufenden Genehmigungsverfahren rechtskonform sind, auch wenn sie nun schon seit 30 Jahren laufen. Das Land Berlin habe bekundet, die Verfahren „binnen zwei bis fünf Jahren abzuschließen“. Bis dahin seien die Berliner Moore durch eine Vereinbarung ausreichend geschützt, die im Oktober 2024 zwischen dem Land Berlin und den Wasserbetrieben getroffen wurde. Diese sieht unter anderem Förderhöchstmengen, eine künstliche Bewässerung und Pflegemaßnahmen vor.

Mit seiner Entscheidung akzeptiert das Gericht einen laufenden Verstoß gegen das Naturschutzrecht

Ein Sprecher des BUND

BUND enttäuscht

„Mit seiner Entscheidung akzeptiert das Gericht einen laufenden Verstoß gegen das Naturschutzrecht“, sagte ein Sprecher des BUND Berlin am Montag der taz. Beim BUND habe man „sehr große Zweifel“, dass das Verfahren tatsächlich in den kommenden Jahren abgeschlossen werde. Zudem kritisierte der Sprecher, dass das Gericht in seiner Pressemitteilung den Anschein erweckt habe, dass es den Umweltverbänden um ein Verbot der Trinkwasserförderung gegangen sei. Kern der Klage seien aber Maßnahmen zum Schutz der Berliner Moore gewesen. Ein Berufungsantrag der Umweltverbände gegen die Entscheidung würde aktuell geprüft.

Bei den Berliner Wasserbetrieben, die in dem Verfahren gegen das Land nur Beigeladene waren, gab man sich am Montag entspannt. „Das Urteil ist jetzt keine Sensation“, sagte Pressesprecher Stephan Natz zur taz. Das Gericht habe bestätigt, dass die Wasserwerke rechtmäßig betrieben werden. Zudem seien in der Verhandlung die bestehenden Schutzmaßnahmen gewürdigt worden, die die Wasserbetriebe zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels schon heute umsetzen.

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