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Nachrichten zur Coronakrise2G plus Negativtest in Berlin

Berlin verschärft seine Coronamaßnahmen. Pflegekräfte melden sich aus Verweigerung einer Impfung zahlreich arbeitslos. Lockerungen in Sachsen.

Einlasskontrolle in einer Bar Berlin Mitte Foto: Annette Riedl/dpa

2G plus Negativtest künftig in Berliner Kneipen

Der Besuch im Friseur- oder Kosmetiksalon, aber auch im Restaurant ist ab 5. Februar in Berlin nur noch Geimpften oder Genesenen mit aktuellem negativem Coronatest erlaubt. Das teilte Berlins Vize-Regierungschefin Bettina Jarasch (Grüne) nach der Senatssitzung am Dienstag mit. Geboosterte bleiben von dieser „2G zuzüglich Test“-Regel zeitlich unbegrenzt ausgenommen. (dpa)

Viele Pflegekräfte melden sich wegen Impfpflicht arbeitslos

Die Bundesagentur für Arbeit stellt vor der Einführung einer einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen Bewegung auf dem Arbeitsmarkt fest. Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor hätten sich im Dezember und Januar 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als üblich, sagte Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach am Dienstag in Nürnberg. Arbeitssuchend sind Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen, aber noch im Job sind, erläuterte ein Sprecher der Bundesagentur. Eine Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialwesen soll am 16. März in Kraft treten.

„Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss“, sagte Terzenbach. Er sprach von etwa 25.000 Personen aus dem gesamten Gesundheits- und Sozialsektor, die sich über das übliche Niveau hinaus arbeitssuchend gemeldet hätten, davon ungefähr 12.000 aus der Pflege. Ob die erhöhte Zahl unter anderem auf entsprechende Aufrufe in sozialen Medien zurückzuführen ist, sei derzeit nicht bekannt. (dpa)

Lockerungen für Großevents ab Sonntag in Sachsen

Sachsens Landesregierung lockert von Sonntag an die Regelungen für Großveranstaltungen. So falle etwa die Obergrenze von 1.000 Teilnehmenden bei Demonstrationen weg, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Dies gelte bis zum Erreichen der Überlastungsgrenze der Bettenkapazität in den sächsischen Krankenhäusern. Falls wieder mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen und mehr als 420 Betten auf den Intensivstationen mit Covid-19-Kranken belegt sind, seien bei Versammlungen maximal 5.000 Teilnehmende erlaubt.

Sachsens Kabinett hatte zuvor eine neue Coronanotfallverordnung verabschiedet. Sie tritt am Sonntag in Kraft und gilt bis zum 6. März. Laut Innenminister Roland Wöller (CDU) ist das Versammlungsgeschehen „weiter sehr dynamisch“. Die Demonstrationen von Gegnern der staatlichen Corona-Maßnahmen hätten „ungebrochenen Zulauf“. Am Montag habe es fast 200 solcher Versammlungen in Sachsen gegeben. Sie seien aber überwiegend friedlich verlaufen. Polizistinnen und Polizisten wurden Wöller zufolge nicht verletzt.

Angesichts der bundesweit zweitniedrigsten Corona-Inzidenz im Freistaat wurden weitere Lockerungen vereinbart. So ist laut Köpping bis zum Erreichen der Überlastungsstufe im Handel eine 3G-Regelung ohne begrenzte Öffnungszeiten wieder möglich, Messen können unter 2G-plus-Bedingungen stattfinden. Bei einer Überschreitung der Belastungsgrenze gelten für Messen zusätzliche Einschränkungen. Eheschließungen und Beerdigungen sind mit maximal 50 Personen möglich. Zudem dürfen in die Stadien wieder mehr Fans. (dpa)

Gesundheitsämter: können Impfpflicht nicht überprüfen

Die Gesundheitsämter in Deutschland sehen sich nicht in der Lage, die zum 15. März geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht zu kontrollieren.

„Die Gesundheitsämter gehen momentan davon aus, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder/und Genesenennachweis beziehungsweise kein vollständiger Impfschutz vorliegt und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt. Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, sagt Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), der Zeitung Rheinische Post. (rtr)

Wieder Zehntausende bei Coronademos

Erneut haben bundesweit Zehntausende Menschen gegen die aktuellen Coronamaßnahmen demonstriert. In einigen Städten gab es am Montagabend auch Gegendemonstrationen. Die meisten Zusammenkünfte verliefen laut Polizeiangaben vom Dienstagmorgen friedlich.

Doch nicht überall ging es friedfertig zu: Ein 26-Jähriger erlitt in Regensburg schwere Kopfverletzungen, wie die Polizei mitteilte. Rettungskräfte brachten ihn demnach in ein Krankenhaus. Zudem seien zwei Gruppen am Rande einer Versammlung aneinander geraten, mehrere Menschen seien verletzt worden. Weitere Details waren zunächst noch unklar. Eine 23-Jährige verletzte den Angaben zufolge einen Polizisten mit Tritten und Schlägen.

In Lübeck haben am Montagabend etwa 1.300 Menschen gegen die Coronabeschränkungen protestiert. Insgesamt sei die Versammlung zwar friedlich verlaufen, doch kurz nach Ende habe es eine Auseinandersetzung zwischen Teilnehmern auf dem Heimweg und einer weiteren Gruppe gegeben, teilte die Polizei mit. Die Beamten hätten die Personalien der zwölf Beteiligten aufgenommen. Es werde wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung waren noch unklar.

Etwa 9.000 Menschen kamen zu Versammlungen und Protestzügen in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Polizei mitteilte. In Rostock hatte die Ordnungsbehörde mehrere Proteste untersagt, dennoch seien Gruppen durch die Innenstadt gezogen. Es kam den Angaben zufolge zu Böllerwürfen, die Beamten mussten mehrfach einschreiten. Mehrere Menschen wurden demnach in Gewahrsam genommen. In Grimmen wurden laut Polizei Beamte aus einer Wohnung heraus mit Eiern beworfen und beleidigt.

In Thüringen demonstrierten rund 25.000 Menschen gegen die Maßnahmen. 25 Personen seien angezeigt worden, unter anderem wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. In Jena sei zudem eine Maßnahmenkritikerin von einer Gegendemonstrantin verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Am Montagabend versammelten sich in Ostfildern etwa 200 Menschen zu einer angemeldeten Versammlung, um gegen Coronamaßnahmen zu demonstrieren. Polizeiangaben zufolge verlief die Demonstration friedlich. Zuvor hatte aber eine Ankündigung des Oberbürgermeisters von Ostfildern eine Protestwelle in sozialen Medien ausgelöst. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen „Schießbefehl“ auf die Demonstranten. OB Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Erst am Montag hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-“Spaziergänge“ mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollte. (dpa)

Inzidenz steigt auf über 1.200

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 162.613 Positivtests binnen 24 Stunden. Das sind 35.658 Fälle mehr als am Dienstag vor einer Woche, als 126.955 Neuinfektionen gemeldet wurden. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf einen Höchstwert von 1.206,2 von 1.176,8 am Vortag. 188 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 117.974. Insgesamt fielen in Deutschland bislang mehr als 9,97 Millionen Coronatests positiv aus. (rtr)

Dahmen: Omikron-Subtyp erschwert Kampf gegen Corona

Eine Trendwende bei den Infektionszahlen könnte laut dem gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, wegen der Verbreitung des Omikron-SubTyps BA.2 deutlich später erreicht werden als erwartet. „Es ist möglich, dass sich die Trendwende um mehrere Wochen verzögern könnte“, sagt Dahmen den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Verbreitung des Subtyps werde den Höhepunkt der aktuellen Welle voraussichtlich weiter nach hinten verschieben. Alles, was bislang über BA.2 bekannt sei, lege nahe, dass die Infektionszahlen möglicherweise noch nicht im Februar zurückgehen würden.

Unklar sei, wie gut Personen, die eine Infektion mit dem Omikron-Subtyp BA.1 überstanden haben, auch gegen BA.2 immunisiert sind. „Angesichts von BA.2 sind umfassende Lockerungen in den nächsten vier Wochen eher unrealistisch.“ (rtr)

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12 Kommentare

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  • Bei der steigenden Menge an Arbeitssuchenden aus dem Pflegebereich kann das RKI und Karl ja dann bald wieder eine Überlastung der Krankenhäuser vermelden und auf die Statistik verweisen, ohne Seitenblick auf die Drohung mit der Impfpflicht.



    Chapeau.

  • "In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen „Schießbefehl“ auf die Demonstranten."

    Wow..!! sogar die Internationale Presse berichtet darüber..



    ...so geht Aufmerksamkeitsökonomie.!

    Demnächst werden dann wohl Atombomben auf die armen Demonstranten geworfen..

    Wollt ihr die totale Hysterie?...und die Impfgegner so:

    JAAAAAAAAAHH

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Kann es sein, dass die Ordnungsämter sich weigern den Gesundheitsämtern Kontrollorgane zur Verfügung zu stellen, weil die Umsätze aus der Parkraumüberwachung wichtiger sind als Gesundheit und sektorale Impfpflichten?

    Denn: Impfnachweise an der Eingangstür kontrollieren kann wirklich jeder ungefüllte Anzug, es wird ja von Wirten und Friseuren auch erwartet...

  • Währenddessen wurde auf Telegram-Kanälen dieser Leute der Mord an den beiden Polizisten bejubelt. Das ist die Reaktion der angeblich "ganz normalen Leute". Und das ist es, wohin das ständige Verständnis für radikale Fanatiker führt.

    • @Kaboom:

      das ist wohl eher eine klassische fakenews Meldung, oder können Sie uns hierzu noch ein paar Text-Quellen liefern.



      Es ist eher das Gegenteil der Fall. Es wurden sogar Spaziergänge zur Anteilnahme (Blumenniederlegungen vor Polizeirevieren) verboten.



      Was soll das Kaboom?

    • @Kaboom:

      Eine Meinung steht also stellvertretend für alle?



      Erinnert mich an die RAF-Zeit ,da wurde auch allen Linken pauschal Einverständnis mit den Taten unterstellt.



      Das es ganz unterschiedliche Positionen dazu gab, wurde meistens plump unterschlagen. Da bei war und ist "die Linke" keine homogene Gruppe /Bewegung/Partei mit einheitlicher Meinung.Gleiches gilt natürlich oder sogar eventuell noch mehr für die bunte Mischung der "Querdenker/ Impfgegner/Coronaleugner/ ...

      Andere haben Vorurteile,ich dagegen einfach nur klare Ansichten,nicht wahr? ;-)

      • @Mustardmaster:

        Woher wissen Sie, dass es "eine Meinung" war? Und seit wann ist das Bejubeln von Morden eine "Meinung"?



        Im Übrigen gibt es andauernd Gewalttaten dieser ... Leute. Gegen Andersdenkende, gegen Journalisten, gegen Polizisten. Dazu kommen Bedrohungen, Einschüchterungen, etc.



        Eine Distanzierung von Sympathisanten dieser "Bewegung" von diesen Dingen habe ich bisher nicht vernommen.

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @Kaboom:

          Die Meisten Menschen fühlen in dem Moment überhaupt keine Gemeinsamkeit mit den Aussagen der Täter bzw. Schreihälse. Eine Distanzierung erscheint also gar nicht angebracht.. Ich distanziere mich ja auch nicht mit jmd. der in der S-Bahn gröhlend Bier trinkt. Es sei denn er übergibt sich ...

          Niemand bei Verstand unterstellt zwei

    • @Kaboom:

      Generalisierungen sind niemals gerecht; auch in diesem Falle nicht.

      • @resto:

        Mitläufer sind nun mal Mitläufer, und ja, da kann man durchaus generalisieren. Denn sie machen sich freiwillig mit diesen von geldgeilen Spendensammlern und Neonazis initiierten Protesten gemein.

        Und wer sich mit brauner Scheiße einreibt, stinkt nun mal. So viel sollte man aus der deutschen Geschichte doch gelernt haben.

  • "Die Gesundheitsämter in Deutschland sehen sich nicht in der Lage, die zum 15. März geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht zu kontrollieren."

    Überraschung! Wer hätte das gedacht? Die Gesundheitsämter kommen seit Beginn der Pandemie mit der Erfassung von Infektionszahlen, mit der Nachverfolgung, mit Quarantäneanordnung etc. schon nicht hinterher. Wie sollen sie es schaffen, jetzt auch noch Einzelfall-Prüfungen hinsichtlich der Impfpflicht in betroffenen Einrichtungen (die genau genommen eine Nachweispflicht ist) vorzunehmen?

    Entweder gibt es ein Gesetz, das dem Arbeitgeber in entsprechenden Einrichtungen die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern bei fehlendem Nachweis einer Impfung/Genesung verbietet, oder man verzichtet darauf. Alles andere ist überflüssiges Gemurkse.

    • @Felis:

      Stimme zu. Allein die Ausnahmeregelung in den Krankenhäusern aufgrund der Unterbesetzung - Infizierte dürften sogar weiter ihren Dienst leisten - ist absolut unverständlich und untergräbt jegliches Vertrauen; Grüsse an Frau Giffey.