Nach tödlichem Zugunfall in Bayern: Freispruch für Bahn-Mitarbeiter nach Zugunglück bei Burgrain
Fünf Menschen starben, als in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen ein Zug entgleiste. Nun sprach das Landgericht München II die Angeklagten frei.
Es war der letzte Schultag vor den Pfingstferien, als im bayrischen Burgrain vor über drei Jahren ein Regionalzug mit vielen Kindern an Bord verunglückte. Fünf Menschen starben, 72 wurden verletzt. Nun hat das Landgericht München II die Angeklagten Andreas M. und Manfred Sch. am Montag freigesprochen. Das Gericht sah bei ihnen kein juristisch strafbares Verhalten.
Die Entgleisung hatte sogenannter Betonkrebs verursacht. Dabei handelt es sich laut einem Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) um rostenden Stahl, der in den Schwellen verbaut ist und den Beton beschädigt. Die Schienen liegen auf diesen Schwellen auf. In einer Linkskurve fuhr der Regionalzug mit über 90 Kilometern pro Stunde ein, brach aus und entgleiste.
Eine Sprecherin der Deutschen Bahn sagte der taz, es gälten nun strengere Kriterien zur Klassifizierung schadhafter Schwellen. Die DB ersetze alle potenziell risikobehafteten Gleisunterlagen. „Ein Großteil wurde bereits entfernt – bis heute rund zwei Millionen Betonschwellen.“
Trotz struktureller Mängel am Streckennetz der Deutschen Bahn sah die Staatsanwaltschaft die beiden Bahn-Mitarbeiter verantwortlich, denn am Vorabend des Unfalls ging eine Warnung beim Fahrdienstleiter M. ein. Auf dem Streckenabschnitt sei „irgendwo so ein Schlenkerer drin, also da hupft der Zug richtig, also irgendwie müsste da mal einer schauen“. M. gab die Meldung nicht weiter. Die Staatsanwaltschaft II warf dem Angeklagten „Augenblicksversagen“ vor. Sie forderte ein Jahr auf Bewährung.
Der Bezirksleiter Sch. soll eine Instandsetzung der Bodenschwelle immer wieder aufgeschoben und verzögert haben. Die Staatsanwaltschaft brachte hier „wiederholtes und systematisches Versagen“ an und plädierte für zwei Jahre auf Bewährung.
M.s Verteidigung zog indes in Zweifel, ob die direkte Weitergabe der Warnung das Unglück verhindert hätte. In beiden Fällen hatte die Verteidigung Freispruch gefordert. Dem ist das Gericht nun gefolgt.
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