Nach illegaler Räumung in Berlin: Familien mit Kindern obdachlos
Familien, die aus einem Haus in der Grunewaldstraße geräumt wurden, müssten nun in Parks schlafen. Daran sei auch der Bezirk schuld, so der Vorwurf.
Nach den illegalen Räumungen von Wohnungen in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg sind nach Auskunft des Vereins Amaro Foro mehrere Familien mit Kleinkindern obdachlos und schlafen in Autos oder Parks. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg müsse die rausgeworfenen Familien vorübergehend nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) unterbringen, fordert der Verein, der sich seit Februar sozialberatend für Roma-Familien aus Rumänien in dem Haus einsetzt. „Die Kosten für die ASOG-Unterbringung kann der Bezirk der Eigentümerin des Hauses in der Grunewaldstraße auferlegen“, so die Vereinsprecherin Andrea Wierich am Freitag in einer Mitteilung.
„Das kann er nicht“, erwidert Sozialstadträtin Sibyll Klotz (Grüne). Den Vorwurf von Amaro Foro, der Bezirk nutze nicht alle rechtlichen Möglichkeiten, um den Erfordernissen des Kinderschutzes und der UN-Kinderrechtskonvention genüge zu tun, weist sie zurück. „Alles, was rechtlich möglich ist, wird getan“, so Klotz am Freitag zur taz. Beim bezirklichen Wohnungsamt hätten sich bislang 15 Familien aus dem Haus gemeldet, die rausgeworfen wurden. Davon hätten sieben einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder zumindest eine gute Prognose, dass sie anspruchsberechtigt seien.
Fünf von von ihnen habe der Bezirk Unterkünfte beschafft oder eine Kostenübernahme für ein Hotelzimmer ausgestellt, zwei Familien hätten sich nicht mehr gemeldet. Für die anderen acht Familien könne der Bezirk leider nichts tun – außer ihnen Geld für eine Rückfahrt nach Rumänien geben.
Die Grunewaldstraße 87 ist seit Monaten in den Schlagzeilen, weil der Eigentümer den maroden Teil des Hauses an rumänische Familien vermietet hat, die dort offenbar in völlig überbelegten Wohnungen und unter katastrophalen Bedingungen leben. Nun versucht der Vermieter, die Mieter wieder loszuwerden, mit illegalen und kriminellen Methoden, wie ein Anwalt sagt. Doch bislang traut sich niemand der Betroffenen bei der Polizei Anzeige zu erstatten, weil offenbar zwei „Hausmeister“ die Menschen massiv einschüchtern und bedrohen. Aus demselben Grund, so der Anwalt, wage auch keiner der Mieter, gegen seine Räumung aus dem Haus zu klagen.
Doch eine Zivilklage gegen den Vermieter ist nach Auffassung des Bezirks der einzig rechtlich gangbare Weg, wie Klotz bekräftigte. Amaro Foro dagegen sagt, eine zivilrechtliche Klage „ist den Familien aufgrund der massiven Drohungen, denen sie ausgesetzt waren, nicht zuzumuten“. Der Bezirk dagegen könne „ohne Weiteres ein Verfahren gegen die Eigentümerin einleiten“.
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