Nach der Corona-Impfung: Klagen gegen Impfstoff-Firmen
Alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen sollen Schadenersatz wegen angeblicher Impfschäden zahlen. Biontech weist das zurück.
FRANKFURT/MAINZ/DÜSSELDORF dpa | Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.
Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.
Anwalt erwartet „Sachverständigenschlacht“
Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Biontech betont, „dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte“.
„Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“, sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. „Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.“
Leser*innenkommentare
669190 (Profil gelöscht)
Gast
Biontech u.a. haben kassiert und kassiert — nichts weiter.
Man hätte den Freifahrtschein doch stoppen können. Stattdessen sind noch haufenweise staatliche Zuschüsse geflossen!
Milliarden verdient. So einfach ist das hier in Deutschland!
Joachim Petrick
Davon, dass für Covid-19-Impfstoffe im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel gelten, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz, Hersteller bei Produktionsfehler zur Verantwortung gezogen werden, kann nicht die Rede sein, denn die Bundesregierung hat in Verträgen mit Impfstoffherstellern, insbesondere mit dem Pharmakonzern BionTech in Mainz, was bei Anwendung Arzneimittelrechts, Produkthaftungsgesetzes unüblich ist, Impfstoffhersteller selbst bei grober Fahrlässigkeit von Haftung befreit. Wodurch die Bundesrepublik Deutschland bei allen anhängigen Impfstoffschadensprozessen in Haftung steht, inklusive Anwalts-, Prozesskosten für Impfstoffhersteller zu übernehmen, für etwaige Entschädigungen aufkommen muss.
Da stellt sich die Frage, ob nicht vor Klagen gegen Impfstoffhersteller bzw. parallel zu diesen Klagen, die Bundesrepublik Deutschland auf die Anklagebank gehört, wg, sittenwidriger Vertragsgestaltung, Impfstoffhersteller zur Impfstoffproduktion, Impfstoffauslieferung zu bewegen, statt diese auf Basis durch Bundestag März 2020 erweiterten Infektionsschutzgesetzes anzuordnen?
Wenn da vor Tagen SPD Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Heute Journal, Tagesthemen Blick leicht gesenkt treuherzig in Kameras, Mikrophone kleinlaut murmelt, Impfstoffhersteller, voran BionTech sollten sich nach milliardenschwer unversteuerten Übergewinnen während der Corona Pandemie großzügig erweisen, Entschädigungen bei Impfschäden auszahlen, ohne zu erwähnen, dass die Bundesrepublik Deutschland vertragsrechtlich in Haftung steht, können in Sendung Plusminus interviewte Anwälte dem eigentlichen Skandal auf der Spur, nur fasssungslos den Kopf schütteln
www.ardmediathek.d...S1kNzI0YjZhZDliZDQ
Impfschäden - Hohe Hürden für Betroffene
05.04.2023 ∙ Plusminus ∙ Das Erste
Bild zur Sendung Plusminus
Ajuga
@Joachim Petrick Ihre Behauptungen sind irreführend.
Siehe IfSG §60(1) und (2): www.gesetze-im-int....de/ifsg/__60.html
Die Anzahl der "Impfopfer" in Deutschland dürfte im Übrigen in der Größenordnung der durch defekte Schutzmasken, die für Unsummen von gewissen CDU/CSU-Chargen erworben und an Pflegeheime, Schulen usw ausgegeben wurden, Verstorbenen oder Behinderten liegen. Diese jedoch kriegen keine Entschädigung.
Joachim Petrick
@Ajuga (RE)@AJUGA
"Ihre Behauptungen sind irreführend."
Wieso meine, wenn überhaupt, dann die der ARD Sendung "Plusminus" vom 5.4.2023,