Nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß: Steuerbetrüger zur Kasse, bitte!

Es wird ernst für Steuerhinterzieher: Zwar bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige bestehen. Doch wer betrügt und Reue zeigt, muss künftig mehr blechen.

Schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro soll bald ein Strafzuschlag erhoben werden. Bild: imago

STRALSUND dpa |Steuerbetrüger in Deutschland haben nur noch wenige Monate Zeit, sich beim Fiskus weitgehend schadlos zu offenbaren. Die Finanzminister der Länder beschlossen am Freitag auf ihrer Tagung in Stralsund, an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. Doch sollen zum 1. Januar 2015 die steuerrechtlichen Strafzuschläge erhöht werden, die auf Steuerschulden aus illegalen Auslandskonten zu zahlen sind.

Selbstanzeigen und eine vollständige Offenlegung der Konten sind Voraussetzung dafür, dass der Staat von strafrechtlichen Verfahren absieht. Nach früheren Angaben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Norbert Walter-Borjans (SPD/Nordrhein-Westfalen), gab es in den zurückliegenden vier Jahren bundesweit 70.000 Selbstanzeigen und dadurch knapp drei Milliarden Euro Einnahmen für den Staat. Vor allem der Ankauf von Daten-CDs zu illegalen Auslandskonten ließt die Selbstanzeigen sprunghaft steigen.

Nach dem einhelligen Willen der Minister sollen künftig schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro 10 Prozent Zuschlag erhoben werden, von 100.000 Euro an 15 Prozent und ab einer Million 20 Prozent. Bisher wird generell erst ab 50.000 Euro ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben. Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden. Fällig wird auch weiterhin ein Hinterziehungszins von 6 Prozent pro Jahr.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstütze die von seinen Länderkollegen beschlossenen Eckpunkte, hieß es. In Abstimmung mit ihnen werde ein Gesetz erarbeitet, das Anfang 2015 in Kraft trete.

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