Nach dem Unabhängigkeitsreferendum: Amnestie für Kataloniens Puigdemont verweigert
Der Ex-Präsident der spanischen Region bleibt der Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt, entscheidet die Berufungsinstanz des obersten Gerichtshofs.
Der oberste Gerichtshof Spaniens verweigert dem ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont endgültig die Amnestie. Die Berufungsinstanz am obersten Gericht wies alle Einsprüche zurück und bestätigte damit: Der im Brüsseler Exil lebende Politiker ist weiterhin wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ angeklagt und bleibt somit zur Fahndung ausgeschrieben. Dieser Beschluss versperrt dem 62-Jährigen somit auch den Weg der Rückkehr in seine Heimat. Zwei weiteren Politikern, die damals unter Puigdemont Minister waren, wird die Amnestie ebenfalls verweigert.
Die Berufungsinstanz des obersten Gerichtshofs sieht – ebenso wie der zuständige Richter Pablo Llarena, der vergangenen Juli die Amnestie ablehnte – den Tatbestand der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ gegeben. Eigentlich sollte dies nur dann eine Amnestie verhindern, wenn das Geld zur persönlichen Bereicherung genutzt wurde. Der oberste Gerichtshof sieht dies gegeben und argumentiert so: Puigdemont und die anderen beiden Politiker hätten die „Kosten“ der von Madrid einst untersagten Unabhängigkeitsabstimmung aus öffentlichen Konten bestritten. Daran habe aber kein „öffentliches Interesse“ bestanden.
Für den obersten Gerichtshof besteht somit „ein finanzieller Vorteil persönlicher Art“, da ohne öffentliche Finanzierung des Referendums dessen Vorbereitung und Durchführung von den Aktivisten selbst hätte bezahlt werden müssen. Die Berufungsinstanz kam zu dem Schluss, dass der Tatbestand der Veruntreuung zum persönlichen Vorteil „sowohl die Vermögensvermehrung als auch die Nichtbegleichung von Verbindlichkeiten“ umfasst.
„Ein Subjekt profitiert finanziell, wenn sein Vermögen zunimmt. Aber auch, wenn sein Vermögen nicht abnimmt, weil seine Verpflichtungen unrechtmäßig aus öffentlichen Mitteln bestritten werden“, erklären die Richter.
Verteidiger von Puigdemont
Puigdemont und seine beiden Weggefährten hätten „in diesem Fall finanziell profitiert, indem sie das illegale politische Projekt persönlich förderten und die Kosten an die Regionalverwaltung weitergaben, ohne dass diese Initiative irgendeinem öffentlichen Interesse diente“. Das reiche, um ihnen die Amnestie im Zusammenhang mit ihrer Rolle bei dem Referendum zu verweigern.
Die Verteidiger der drei Politiker sehen darin eine Argumentation, die „gegen den Willen der Gesetzgeber verstößt“. Auch die Staatsanwältin Ángeles Sánchez Conde hatte gefordert, den Widersprüchen stattzugeben und die drei zu amnestieren. Für sie hat der oberste Gerichtshof „frei erfunden“, dass die Angeklagten sich durch Griff in die Staatskasse zur Organisation des illegalen Referendums vom 1. Oktober 2017 in Rechnung bereichert hätten.
Über 150 Menschen haben bisher Amnestie erhalten
Puigdemont und seinen beiden Gefährten bleibt jetzt nur noch der Weg vor das spanische Verfassungsgericht. Dies muss in den kommenden Wochen erst einmal klären, ob die Anwendung des Amnestiegesetzes für die Beteiligten am Unabhängigkeitsreferendums überhaupt verfassungsgemäß ist.
Über 150 Menschen wurden im Zusammenhang mit dem Referendum bisher amnestiert. Mehr als die Hälfte sind Polizeibeamte, die an jenem Oktobertag brutal gegen diejenigen vorgingen, die zur Abstimmung anstanden. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass rund 500 Personen in den Genuss einer Amnestie kommen können.
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