Nach Umsturz in Ägypten: Anlauf zu einer neuen Verfassung

In Kairo ist erstmals das neue Verfassungskomitee zusammengetreten. Es soll die unter Mursi verankerte Rolle des Islam wieder rückgängig machen.

Im neuen Verfassungskomitee unter Mussa haben die Säkularen das Sagen. Bild: dpa

KAIRO taz | Eine neue Verfassung für Ägypten soll her. Dabei war die letzte gerade erst sechs Monate alt, als das Militär sie Anfang Juli außer Kraft setzte. Nun gibt es einen neuen Anlauf unter entgegengesetztem Vorzeichen: Ende 2012 hatten die Islamisten die Oberhand in der Verfassunggebenden Versammlung und peitschten ein Dokument in ihrem Sinne durch. Nun sind es die Säkularen, die das Sagen haben.

Am Sonntag trat das von Übergangspräsident Adli Mansur ernannte Komitee der 50 erstmals zusammen. Es hat zwei Monate Zeit, über das Dokument einer Expertengruppe zu beraten und einen endgültigen Verfassungsentwurf vorzulegen, den das Volk maximal 30 Tage später annehmen soll. Zu ihrem Vorsitzenden wählten die Mitglieder am Sonntag den ehemaligen Außenminister und Generalsekretär der Arabischen Liga, Amru Mussa.

Doch schon im Vorfeld gab es Streit. Denn nur 2 der 50 Mitglieder kommen aus dem islamistischen Lager: ein ehemaliger Muslimbruder und ein Vertreter der salafistischen Nur-Partei. Ob Letzterer teilnimmt oder die Partei den Prozess nicht doch boykottiert, blieb bis Redaktionsschluss unklar. Der Salafisten-Führer Jassir Burhami hatte zuvor kritisiert: „Das Komitee der 50 wird von Feinden der Scharia und des islamischen Projekts dominiert.“

Die Muslimbrüder, die den Juli-Putsch gegen Mohammed Mursi und die im Anschluss verkündete Roadmap des Militärs ohnehin ablehnen, betrachten das annullierte Regelwerk von 2012 weiterhin als gültige Verfassung. Viele säkulare Gruppierungen dagegen sprachen von einer repräsentativen Zusammensetzung des Gremiums. Ihm gehören Künstler, Jugendaktivisten, Gewerkschaftler sowie Vertreter der Parteien, der sunnitischen Azhar-Universität und der koptischen Kirche an.

Drohendes Verbot religiöser Parteien

Inhaltlich zeigt schon die jetzige Version, wohin die Reise geht. Die von den Muslimbrüdern und anderen Islamisten neu eingefügten Textpassagen, die dem islamischen Recht mehr Raum einräumten, wurden gestrichen. Die Rechtsgelehrten der Azhar-Universität haben keine Mitsprache mehr bei der Gesetzgebung. Auch ein umstrittener Artikel, der die „Prinzipien der Scharia“ erstmals klar in der traditionellen sunnitischen Rechtsauffassung verankerte, wurde wieder gestrichen.

Was bleibt, sind die Bestimmungen, die bereits unter dem Langzeitherrscher Husni Mubarak in der Verfassung zu finden waren: die vage Formulierung, dass die „Prinzipien der Scharia die Hauptquelle der Gesetzgebung“ sind und der Islam Staatsreligion ist.

Konkret dürften die Islamisten vor allem von dem drohenden Verbot religiöser Parteien betroffen sein. Die Verfassung von 2012 hatte dieses erstmals aufgehoben.

Im Falle eines erneuten Verbots müsste sich nicht nur die von den Muslimbrüdern gegründete „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“ wieder auflösen, die bei den Parlamentswahlen knapp die Hälfte der Sitze gewann. Auch andere Parteien aus dem islamistischen Spektrum, darunter die Nur-Partei, wären verfassungswidrig.

Privilegien des Militärs wieder verankert

Doch das Verfassungskomitee beschäftigt nicht nur die Frage nach der Stellung des Islam. Die Privilegien des Militärs, über die sich die vorrevolutionäre Verfassung von 1971 noch ausgeschwiegen hatte, sollen wie schon 2012 konstitutionell verankert werden.

So soll der Verteidigungsminister künftig nicht nur aus den Reihen des Militärs kommen, sondern auch die Zustimmung des Obersten Militärrats benötigen. Der Haushalt der Streitkräfte soll nur als abstrakte Größe veröffentlicht und damit einer effektiven Kontrolle entzogen werden. Auch die Möglichkeit, Zivilisten vor Militärgerichte stellen zu können, bleibt dem derzeitigen Entwurf zufolge bestehen.

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