Nach Tod von Benedikt XVI.: Klage läuft vorerst weiter

Auch nach seinem Tod geht das Verfahren gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. weiter. Es soll feststellen, ob Missbrauchstaten vertuscht wurden.

Portrait von Joseph Ratzinger.

Damals noch Erzbischof von München und Freising: Joseph Ratzinger im Juni 1977 Foto: ap

BERLIN dpa | Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft dort auch nach seinem Tod weiter – zumindest vorerst. „Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß Paragraf 239 Zivilprozessordnung ein“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Montag. „Im vorliegenden Fall gilt dies jedoch nicht, da der Verstorbene von einem Prozessbevollmächtigten vertreten war.“ Der am Silvestermorgen gestorbene Joseph Ratzinger hatte in dem Verfahren eine große Anwaltskanzlei beauftragt, ihn zu vertreten. Der Prozessbevollmächtigte könne eine Unterbrechung des Verfahrens beantragen, bis geklärt ist, wer die Erben Ratzingers sind, sagte Titz. „Ob ein solcher Antrag erfolgt, kann ich noch nicht sagen.“

Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich nicht nur gegen Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde – sondern auch gegen den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter anderem festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben.

„Die Klage wird fortgeführt mit dem oder den Erben des Verstorbenen“, sagte auch der Anwalt des Klägers, Andreas Schulz.

Die Garchinger Initiative Sauerteig, die den Kläger unterstützt, hatte am Wochenende befürchtet, dass die Rolle Benedikts nicht mehr juristisch aufgearbeitet werden könnte. „Mit der Klärung seiner Verantwortung vor einem weltlichen Gericht hätte er für die Zukunft der katholischen Kirche einen bedeutenden Schritt machen können“, teilte die Initiative mit. „Dass Papst em. Benedikt seiner Kirche diesen Dienst nun nicht mehr erweisen kann, gehört wohl zur Tragik seines Lebens.“

Der verstorbene Papst Benedikt XVI. wird im früheren Grab seines Vorgängers Johannes Paul II. beigesetzt. Das bestätigte der Sprecher des Heiligen Stuhls, Matteo Bruni, am Montag vor Journalisten. Seine letzte Ruhestätte wird damit in der Krypta des Petersdoms sein. Dort soll der Leichnam am Donnerstag hingebracht werden. Zuvor will Papst Franziskus draußen vor der Basilika einen großen Trauergottesdienst mit Zehntausenden Menschen für Benedikt abhalten. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will zur Beisetzung nach Rom reisen. Benedikt war am Samstagmorgen im Alter von 95 Jahren gestorben.

Papst Johannes Paul II. wurde nach seinem Tod 2005 in der Gruft beigesetzt. Einige Jahre später wurden seine sterblichen Überreste neben die Pietà Michelangelos im Petersdom gebracht, weshalb sein Grab in den Grotten frei ist.

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