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Nach Konfrontation mit Chat-ProtokollenFraktionsvize der AfD in MV tritt ab

Der taz liegen Protokolle mit menschenverachtenden Inhalten vor. Auf Nachfragen reagierte Holger Arppe nicht, er erklärte seinen Rücktritt.

Holger Arppe (Archivbild 2015) Foto: dpa

Hamburg taz | Die politische Karriere des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist vorläufig beendet. Am Donnerstag erklärt Holger Arppe seinen Austritt aus Fraktion und Partei. Die Entscheidung kommt nur kurz nachdem der NDR und die taz Arppe um eine Stellungnahme zu Chatprotokollen bat, die im Rahmen einer Recherche vorliegen. Die rund 12.000 Seiten umfassenden Protokolle, die der taz vorliegen, oszillieren zwischen alltäglichen Banalitäten und politischen Überlegungen, bis hin zu brutalen Gewalt- und Vergewaltigungsvorstellungen.

Am Dienstagmittag wurde Arppe mit den in seinem Namen verfassten Äußerungen zu Parteikollegen, politischen Gegnern und außerparlamentarischen Bündnispartnern konfrontiert. Er war gebeten worden, sich bis Mittwoch mit einer Stellungnahme zu melden oder gegebenenfalls darzulegen, dass es sich um Fälschungen oder falsche Zuschreibungen handele. Weder gegenüber dem NDR, noch der taz äußerte sich Arppe.

Am Donnerstag behauptete Arppe statt dessen in der neu-rechten Wochenzeitung Junge Freiheit: „Angesichts der gegen meine Person erhobenen Vorwürfe, die auf illegal beschafften angeblichen Chatprotokollen beruhen, ist mein wichtigstes Anliegen der Schutz meiner Partei, der Alternative für Deutschland“. „Das wird mich freilich nicht davon abhalten, auch in der Zukunft zum Wohle meines Vaterlandes zu arbeiten“, versichert er und erklärt, sein Landtagsmandat behalten zu wollen. Von den ihm unterstellten Äußerungen würde er sich aber „klar distanzieren“.

Im Mai 2015 wurde Arppe bereits wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Rostock sah es als erwiesen an, dass sich der 44-Jährige unter Pseudonym im Kommentarbereich des Internetportals Politically Incorrect verächtlich über Muslime geäußert hatte. Gegen das Urteil legte Arppe Berufung ein.

Der AfD-Fraktions- und Landeschef Leif-Erik Holm nannte die Entscheidung Arppes „konsequent“. Die Entscheidung sei zwingend notwendig, sollten die im Raum stehenden Äußerungen von Arppe stammen, meinte auch Co-Landessprecher Bernhard Wildt.

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4 Kommentare

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  • Kleiner Tipp:

     

    Solange der taz-eigene Hintergrundbericht noch nicht verfügbar ist, bietet der gemeinsam mit der taz erarbeitete NDR-Bericht einen Blick auf die braune Terrorsympathisantenszene der AfD.

    http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/AfD-Abgeordneter-traeumt-vom-Apartheidsstaat,afd1204.html

  • Hier hat mal wieder ein Prachtexemplar eines braven, patriotischen Bürgers sein Innerstes nach außen gekehrt. Ein Blick auf Forenseiten im Netz auf denen sich das AfD-Publikum austobt zeigt, dass die Ansichten Arppes kein Einzelfall sind. Alles längst bekannt. Dennoch wird es auch hier im taz-Forum wieder die großmauligen Relativierer, Verharmloser geben, die rein taktisch nur etwas zurückrudern und allenfalls ein "Geschmäckle" erkennen können.

     

    Selbst seine Nähe zu dem am Montag in M-V verhafteten des Rechtsterrors verdächtigen Kerl, den er in die AfD holen will, wird das AfD-Mitläufertum nicht abhalten diesen Nazitrupp in den Bundestag zu holen.

     

    Aber wer sich mit dem hier von Arppe an den Tag gelegten SA-Jargon, seinem Rassenwahn, seiner KZ-Wärtermentalität in Einklang fühlt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.

  • "Im Mai 2015 wurde Arppe bereits wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Rostock sah es als erwiesen an, dass sich der 44-Jährige unter Pseudonym im Kommentarbereich des Internetportals Politically Incorrect verächtlich über Muslime ..."

     

    Aber so eine Seite muss der Innenminister natürlich nicht ins Visier nehmen.

     

    Sind ja alles nur "bedauerliche Einzelfälle" dort, eine Struktur oder gar "Vernetzung" nicht erkennbar.

  • 3G
    39167 (Profil gelöscht)

    Ich hoffe, es wird für ihn auch strafrechtliche Konsequenzen haben.