Nach Feuertod von 55.000 Schweinen: Brandursache bleibt unklar
Die Ermittlungen wegen Brandstiftung in der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin sind beendet. Der Grund des Feuers konnte nicht ermittelt werden.
In den 18 Stallgebäuden der Sauenanlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren die Schweine am 30. März 2021 teils lebendig verbrannt. Viele Sauen konnten nicht entkommen, weil sie, wie in der Branche üblich, in Käfigen („Kastenständen“) steckten, die kaum größer waren als sie selbst. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt seit 2012 vor Gericht gegen die Genehmigung für die von dem holländischen Agrarindustriellen Adrianus Straathof erbaute Anlage, unter anderem, weil der Brandschutz mangelhaft gewesen sei. „Anlagen dieser Größenordnung sind nicht beherrschbar“, so der Tierschutzverband Provieh.
Ein Brandursachenermittler schloss laut Staatsanwaltschaft einen „technischen Defekt“ als Brandursache aus und ging in seinem Gutachten davon aus, dass „menschliches Handeln oder Unterlassen“ zu dem Brand geführt hat. Das Feuer sei nach seinen Feststellungen „im Bereich der Luftwäsche des Wartestalls 2“ ausgebrochen. „Nach den Ausführungen des Sachverständigen müsse in diesem Bereich eine Zündquelle an die dortigen wabenförmigen Kunststoffgitter der Abluftanlage gelangt sein.“
Tierschutzermittlungen laufen weiter
Etwa eine halbe Stunde vor dem Ausbruch des Feuers hätten sich zwei Beschäftigte für Reinigungsarbeiten im Bereich der Luftwäsche aufgehalten. Einer habe aber bestritten, den Brand verursacht zu haben. Der andere Beschuldigte habe die Aussage verweigert. „Beiden Beschuldigten ist eine Täterschaft nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, so die Staatsanwaltschaft.
„Das aufgrund von Anzeigen verschiedener Organisationen eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz dauert noch an“, schrieb ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der taz. Denn hier seien neben der Brandursache noch weitere Aspekte zu berücksichtigen.
Der BUND, der zu den Organisationen gehört, sieht durch die Einstellung des Strafverfahrens seinen Vorwurf untermauert, der Brandschutz sei nicht ausreichend gewesen. Schließlich habe der Brandschutzgutachter offenbar keinen Brandbeschleuniger oder Ähnliches nachgewiesen. Unabhängig davon, ob die Zündquelle fahrlässig verursacht wurde oder auf einen technischen Defekt zurückzuführen war, bleibe es bei der Grundsatzkritik: Die Anlage hätte nach dem Brandschutzkonzept nicht länger als 10,15 Minuten hätte brennen dürfen.
„Inwieweit diese fatale Fehlplanung der Betreiberin und Fehleinschätzung der Behörde als strafwürdiges Verhalten oder Unterlassen anzusehen ist, ist von der Staatsanwaltschaft Stralsund zu beurteilen“, teilte Rechtsanwalt Ulrich Werner mit, der die Verbände vertritt. Er sieht den Tatbestand der Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund als erfüllt an.
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