Nach Beschluss des Verfassungsgerichts: Groko will Klimaziele erhöhen

Die Eckpunkte für eine Reform des Klimaschutzgesetzes stehen. Das Kabinett will sich kommenden Woche auf einen Gesetzesentwurf einigen.

Ein Braunkohle-Kraftwerk

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein: Braunkohle-Kraftwerk in Bergheim Foto: Jochen Tack/imago

Berlin taz | Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Das gehört zu den Eckpunkten einer Reform des Klimaschutzgesetzes, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (beide SPD) am Mittwoch vorgestellt haben. Bislang war 2050 als Zielmarke anvisiert worden.

Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes will die Regierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Das hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass das Gesetz in seiner bisherigen Form teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Insbesondere beklagten die Rich­te­r:in­nen, dass nicht festgelegt sei, wie der Weg von 2030 bis zur Klimaneutralität aussehen solle. Für diese Zeit sind demnach zu starke Freiheitsbeschränkungen zu erwarten. Das führt das Gericht auch auf die Planung bis 2030 zurück.

„Grundrechte sind (…) dadurch verletzt, dass die (…) bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren“, hieß es. Dadurch sei „praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet“.

In ihren Eckpunkten sehen Schulze und Scholz denn auch eine Anhebung des Zwischenziels für 2030 vor. Aktuell will Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts 55 Prozent seiner Emissionen von 1990 einsparen, das wollen die SPD-Minister:innen um 10 Prozentpunkte anheben.

Kein Wort zu früherem Kohleausstieg

Auch ohne den Gerichtsbeschluss wäre eine derartige Erhöhung bald nötig gewesen. Die Europäische Union hat ihr kollektives Klimaziel für 2030 gerade angehoben, daran müssen sich alle Mitgliedstaaten nun anpassen.

Der deutsche Expertenrat für Klimafragen, der gemäß Klimaschutzgesetz die Emissionsentwicklung für Deutschland analysiert, war zu dem Schluss gekommen, dass das für Deutschland auf eine Reduktion zwischen 62 und 68 Prozent gegenüber 1990 hinauslaufe.

Für 2040 gab es im bisherigen Klimaschutzgesetz kein Zwischenziel, das wollen die SPD-Minister:innen nun bei 88 Prozent Minderung gegenüber 1990 ansetzen.

Schon in der kommenden Woche will das Kabinett demnach die Reform beschließen. Über die neuen Zielmarken scheint bereits Einigkeit unter den Koalitionsparteien zu bestehen.

Am Mittwochnachmittag äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entsprechend auf einem Unionskongress. „Wir haben es heute gerade besprochen in der Bundesregierung“, sagte sie. „Wir werden unsere Anstrengungen für das Jahr 2030 noch einmal verstärken und unser Reduktionsziel auf 65 Prozent anheben.“ Außerdem werde man „alles daran setzen, das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen“, so Merkel.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte im Interview mit der taz jüngst gesagt, er halte es für richtig, „auch das Ziel für 2030 anzupacken und auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen“.

Von einem „ehrgeizigen Klimagesetz“ sprach nun Scholz, „das allerdings machbar ist“. Zu den passenden Maßnahmen wie einem höheren CO2-Preis oder einem früheren Kohleausstieg machten die Politiker:in­nen noch keine Angaben.

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