Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt
2023 hatten Vermummte Teilnehmer einer rechtsextremen Demo teils schwer verletzt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl verhängt.
Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor. Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen hätten töten können, argumentiert die Behörde.
Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen – verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, wurde im Dezember dann aber in Berlin gefasst.
Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser Versuch ist zunächst gescheitert.“
Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter gegen die neun noch Gesuchten, denen zum Teil auch weitere Angriffe auf Rechtsextreme in Deutschland vorgeworfen werden. Die zumeist jungen Linken aus Thüringen und Sachsen werden dem Umfeld der Gruppe um die bereits im Mai 2023 verurteilte Leipzigerin Lina E. zugerechnet. Auch ihr früherer Lebensgefährte Johann G. soll sich an den Budapest-Angriffen beteiligt haben.
Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin
Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich entschieden.
Nach taz-Informationen forderte das Kammergericht nun Berichte von Ungarn an, wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“, heißt es dort.
Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“ worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“. Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T. konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten.
Die Verteidiger von Maja T. hatten früh vor unhaltbaren Haftbedingungen in Ungarn gewarnt. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung von Viktor Orbán kein fairer Prozess für Antifaschist*innen zu erwarten.
Gegen drei noch im Februar 2023 vor Ort Festgenommene Linke war bereits im Januar ein Prozess gestartet. Ein Berliner hatte dabei die Vorwürfe eingeräumt und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden anderen bestritten die Vorwürfe, ihr Prozess läuft weiter. Eine italienische Angeklagte hatte über miserable Haftbedingungen geklagt, im Saal wurde sie mit Ketten an Händen und Füßen vorgeführt.
Inzwischen haben sich auch mehrere der neun noch gesuchten Linken über ihre Anwälte bereiterklärt, sich zu stellen – wenn eine Nichtauslieferung nach Ungarn garantiert würde. Die anfangs zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll dafür aber zusätzlich Geständnisse eingefordert haben, was die Beschuldigten ablehnen. Mit der Bundesanwaltschaft soll es in dieser Frage noch keine Gespräche gegeben haben.
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 21.03. um 20:20 Uhr um ein Zitat aktualisiert.
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