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Nach Amtsmissbrauch in PolenKnast für zwei PiS-Politiker

Die beiden Politiker hatte Präsident Andrzej Duda schon rechtswidrig begnadigt. Ihre Partei will das neue Hafturteil jetzt nicht anerkennen.

Zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt: Maciej Wasik, hier im Oktober 2023 Foto: Leszek Szymanski/pap/dpa

Warschau taz | Für Polen ist es eine absolute Neuheit: Erstmals seit der politischen Wende von 1989 müssen sich Spitzenpolitiker für Straftaten verantworten, die sie im Amt verübt haben. Der eine ist Mariusz Kamiński. Er leitete von 2006 bis 2009 die Antikorruptionsbehörde CBA, war dann Geheimdienstkoordinator und von 2019 bis 2023 Innenminister in der nationalpopulistischen Regierung der Recht und Gerechtigkeit (PiS). Der andere ist Maciej Wąsik. Er war Stellvertreter Kamińskis bzw. Staatsekretär in dessen Behörde.

Beide wurden am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Amtsmissbrauch zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Außerdem verlieren sie ihre Abgeordnetenmandate und dürfen fünf Jahre lang kein öffentliches Amt ausüben. Journalisten gegenüber behaupten sie aber, für das Gericht nur Verachtung übrigzuhaben und sich „nicht verurteilt zu fühlen“.

Früher sind sie damit auch durchgekommen: im März 2015 hatte ein Gericht Kamiński und Wąsik wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenfälschung und illegaler Telefonüberwachung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Bei der sogenannten Grundstücksaffäre von 2007 soll Kamińskis Behörde einen Korruptionsfall inszeniert haben, um den damaligen Landwirtschaftsminister Andrzej Lepper von der Partei Samoobrona zu diskreditieren.

Für PiS-Politiker ist die Zeit der Straflosigkeit vorbei

Doch am Ende ging nicht Lepper in die Falle. Vielmehr flogen Kamiński und Wąsik auf. Die einzige von PiS-Chef Jarosław Kaczyński geleitete Regierung brach 2007 auseinander. Erst 2015 errang die PiS wieder die Macht.

Die Staatsanwaltschaft, aber auch Kamiński und Wąsik, legten Berufung ein. Doch bevor das Urteil überhaupt rechtskräftig wurde, entschloss sich Präsident Andrzej Duda die beiden Politiker zu begnadigen. Sie sollten in der PiS-Regierung von 2015 bis 2019 Geheimdienstkoordinatoren werden.

Obwohl viele Juristen dem Präsidenten erklärten, dass er nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen und zwei noch nicht rechtmäßig Verurteilte begnadigen könne, focht ihn das nicht an. Schließlich entschied Polens oberstes Berufungsgericht im Juni 2022, dass die Begnadigung durch Präsident Duda ungültig sei und die beiden Angeklagten sich dem Berufungsverfahren in zweiter Instanz stellen müssten.

Für Polens Spitzenpolitiker ist das aktuelle Urteil ein klares Signal, dass die Zeit der Straflosigkeit bei Amtsmissbrauch, Korruption und andere Vergehen vorbei ist. Präsident Duda bat die beiden nun rechtskräftig Verurteilten in den Präsidentenpalast. Doch eine weitere Begnadigung wird es nicht geben, da Duda damit zugeben würde, dass seine erste Begnadigung ein Fehler war und keine Rechtskraft entwickelt hatte.

Im Sejm erklärte die PiS-Fraktion unterdessen, dass sie nur die Begnadigung durch den Präsidenten anerkenne, nicht aber die Urteile der Berufungsgerichte. Kamiński und Wąsik bringen diese politischen Erklärungen nicht viel. Sie werden die nächsten zwei Jahre hinter Gittern verbringen müssen.

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5 Kommentare

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  • Endlich gibt es in Polen eine Bewegung in die richtige Richtung ...raus aus dem Mittelalter!

  • "Im Sejm erklärte die PiS-Fraktion unterdessen, dass sie nur die Begnadigung durch den Präsidenten anerkenne, nicht aber die Urteile der Berufungsgerichte."



    Deutlicher können sich Rechtspopulisten wohl kaum selber vorführen. Das Dumme ist aber: ihre Wähler schreckt sowas nicht ab, im Gegenteil: sie empfinden Genugtuung, dass Diedaoben endlich genauso bekloppt und verdorben sind wie sie selbst.

  • Wenn sie die Begnadigungen anerkennen, die ja schon vor dem Schuldspruch erlassen worden waren, wovon wurden sie denn überhaupt begnadigt? Ist das ein verdrehtes Schuldeingeständnis?

    • @Paul Anther:

      Im US-Recht gibt es das tatsächlich, dass der Präsident (in Strafsachen nach Bundesrecht) auch schon vor einer Verurteilung begnadigen kann.

  • "Im Sejm erklärte die PiS-Fraktion unterdessen, dass sie nur die Begnadigung durch den Präsidenten anerkenne, nicht aber die Urteile der Berufungsgerichte."

    Hoffentlich wird diese "Partei" schnellstens verboten!