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Nach Abstimmung im EU-ParlamentChatkontrolle wieder da

Das EU-Parlament winkt die freiwillige Chatkontrolle in einem umstrittenen Verfahren durch. Abgeordnete sprechen von einem „illegalen Geschäftsordnungstrick“.

Es war eine der umstrittensten und chaotischsten Abstimmungen kurz vor der Sommerpause: Das Europaparlament hat am Donnerstag in Straßburg die Übergangsregeln zur Chatkontrolle wieder in Kraft gesetzt – obwohl eine Mehrheit dagegen gestimmt hat. Damit wird es Online-Anbietern etwa von Cloud-, Mail- und Messenger-Diensten wieder erlaubt, unverschlüsselte private Nachrichten und Dateien von Nutzenden automatisiert nach mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen. Die Regelung gilt zunächst befristet bis April 2028.

Für die entsprechende Verordnung, die erst am Dienstag im Eilverfahren auf die Tagesordnung gekommen war, stimmten 276 Abgeordnete, dagegen waren 286. Es gibt also keine Mehrheit für die Chatkontrolle, die erst im März ausgesetzt worden war. Sie kann dennoch wieder in Kraft treten, da es sich formell um die zweite Lesung handelte. Dabei ist eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen nötig, um ein Gesetz zu stoppen.

Nicht nur diese „umgekehrte“ Mehrheitsregel sorgte für Ärger. Proteste gab es auch, weil Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Abstimmung ohne das sonst übliche Mandat des Parlaments angesetzt hatte. Die konservative Malteserin holte sich die Rückendeckung der EU-Mitgliedstaaten und der konservativen EVP, nicht aber der anderen Fraktionen. Das sorgte für scharfe Kritik.

Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten, kritisierte der deutsche Grünen-Politiker Erik Marquardt. Er sprach von einem „schwarzen Tag für Demokratie, Bürgerrechte und Kinderschutz“. Ähnlich äußerte sich der Internetaktivist Patrick Breyer. „Dass die Chatkontrolle gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und beschädigt die Demokratie.“

Abstimmung kurz vor der Sommerpause

Von einem „illegalen Geschäftsordnungstrick“ sprach der fraktionslose Abgeordnete Martin Sonneborn. An einem Tag, an dem wegen der nahen Sommerpause (sie beginnt am Freitag) nur knapp 600 Abgeordnete anwesend waren, sei es unmöglich, die qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Die EVP hatte dagegen keine Bedenken. Man müsse die „Epidemie“ der Kinderpornos eindämmen, so EVP-Chef Manfred Weber auf X.

KI-generierte Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern überschwemmten das Internet, so Weber. Binnen eines Jahres habe die Verbreitung von „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM) um 1.000 Prozent zugenommen. Da 60 Prozent dieses Materials in Europa gehostet werde, könne die EU nicht untätig bleiben. „Deshalb unterstützen wir die wichtige Gesetzgebung gegen CSAM“, so der CSU-Politiker.

„Mit anlassloser Massenüberwachung Kinder schützen zu wollen, ist, als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft“, hält Breyer dagegen. Nach Zahlen der EU-Kommission hätten die nun wieder geplanten Massen-Scans privater Chats im Jahr 2024 nur zu 36 Prozent der Verdachtsmeldungen geführt. Ein effektiver Schutz der Kinder sei das nicht.

Normalerweise ist das anlasslose Scannen der privaten Kommunikation verboten – sie widerspricht der E-Privacy-Richtlinie und den Datenschutzregeln der EU. Da sich die EU-Institutionen aber nicht auf alternative Techniken zum Schutz der Kinder einigen konnten, wurde den Internet-Plattformen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die Daten ihrer Kunden auf freiwilliger Basis zu überprüfen.

Diese Ausnahmeregel wird nun wieder in Kraft treten. Zuvor müssen die EU-Kommission und die Mitgliedsländer noch grünes Licht geben. Das gilt jedoch als Formsache. Deutschland hat bereits Zustimmung signalisiert.

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