Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz
Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.
Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.
Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind, zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.
Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen kann, ist noch offen.
„Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein Nachteil entsteht.“
Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im Jahr.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl
Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Förderung von E-Mobilität
Habeck plant Hilfspaket mit 1.000 Euro Ladestromguthaben