NSU-Prozess in München: Die rechte Allianz
Im NSU-Prozess sucht die Angeklagte Beate Zschäpe nun neue Verbündete. Fündig wird sie in den Verteidigern eines Mitangeklagten.
Der freilich zielt weniger auf seinen Mandanten – als auf die Frau eine Reihe vor ihm. Man beantrage eine Aussetzung des Verfahrens, erklärt Nahrath. Zschäpe werde „nicht mehr ordnungsgemäß“ verteidigt, da ihre Anwälte nicht miteinander kommunizierten. Ein „faires“ Verfahren sei so nicht möglich.
Sofort meldet sich auch Zschäpes Neu-Anwalt Mathias Grasel: „Meine Mandantin schließt sich dem Antrag gerne an.“ Der zielt auf den Riss, der sich schon länger zwischen Zschäpe und ihren drei ursprünglich erwählten Verteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl zieht – und nun auch zwischen dem Anwältetrio und Neuverteidiger Grasel, der erst im Juli auf Wunsch Zschäpes dazustieß.
Dass Grasel sich nun mit den Anwälten eines anderen Angeklagten zusammentut, verfolgt „Alt“-Verteidiger Heer entgeistert, immer wieder schüttelt er den Kopf. „Wir geben dazu ausdrücklich keine Stellungnahme ab“, sagt er nur bitter. Wohlleben-Verteidiger Narath dagegen geht kurz darauf demonstrativ zu Grasel, spricht sich kurz mit ihm ab. Die Allianz steht.
„An Würdelosigkeit kaum noch zu unterbieten“
Damit erreicht das Zerwürfnis auf der Verteidigerbank einen neuen Tiefpunkt. Bereits am Vortag hatte es gekracht, und wie. Heer hatte einen Antrag gestellt, dass sich das Gericht zum jüngsten Eklat um die nicht existente Nebenklägerin „Meral Keskin“ erklären müsse. Grasel ging sofort dazwischen: Weder er, noch Zschäpe würden den Antrag kennen. Es folgte ein harscher Schlagabtausch.
Die fehlende Absprache, sagte Heer, sei ein grundsätzliches Problem. „Das lag nicht an uns.“ Schon länger wechseln Grasel und die drei ursprünglichen Anwälte im Saal kaum ein Wort – offenbar auch nicht außerhalb, wie jetzt klar wurde. Grasel konterte, der Vorwurf sei „haltlos“. Vielmehr hätten ihm Stahl, Sturm und Heer Besprechungen verwehrt, Mitschriften nicht ausgehändigt und Informationen „nur vereinzelt“ erteilt.
Heer reagiert genervt: Der Disput sei „an Würdelosigkeit kaum noch zu unterbieten“. Auf den Streit bezieht sich nun auch Wohlleben-Verteidiger Nahrath. Im Grunde, sagt er, sei Zschäpe doch seit Juli nicht mehr verteidigt, seit Stahl, Sturm und Heer erfolglos ihre Entpflichtung beantragten.
Bundesanwalt Jochen Weingarten widerspricht: Auch wenn die Situation „suboptimal“ sei, habe Zschäpe vier Anwälte, die sie „adäquat“ vertreten. Auch eine Reihe an Opferanwälten hält dagegen: Hier gehe es wieder nur um „ein Störfeuer“ der Verteidiger. Der Streit bestimmt den ganzen Prozesstag, die drei geladenen BKA-Ermittler müssen ungehört abreisen. Wieder kommt das Verfahren nicht voran.
Anführer der rechtsextremen Wiking-Jugend
Den Ausführungen der Wohlleben-Anwälte lauschte Zschäpe dagegen schon länger aufmerksam. Anders als bei ihren eigenen Verteidigern sitzt dort mit Nahrath ein strammer Szeneanwalt, einst Anführer der rechtsextremen Wiking-Jugend. Und dem kommt der jüngste Streit gelegen: Viel Entlastendes kam für Ralf Wohlleben im Prozess nicht zutage. Nun gibt es doch noch einen Anfechtungsgrund. Prompt beantragt Nahrath auch die Entlassung Wohllebens aus der U-Haft. Das dürfte aussichtslos sein, auch wenn Richter Götzl erst später über den Antrag entscheiden will.
Die neue Allianz bringt allerdings auch Zschäpe in eine rechtliche Bredouille. Ihr „Alt“-Verteidiger Heer deutete unlängst an, wegen des „Phantom“-Eklats eventuell einen Befangenheitsantrag gegen Götzl stellen zu wollen. Der aber bräuchte die Zustimmung Zschäpes. Spränge sie dafür über ihren Schatten? Und wer soll am Ende eigentlich die Plädoyers für Zschäpe halten?
Sie selbst scheint sich bereits festgelegt zu haben: Am Donnerstag spricht sie erneut nur mit Grasel. Ihre ursprünglichen Verteidiger würdigt sie keines Blickes.
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