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NS-Opferverbände rufen Schlichterin anEntscheidung mit Signalwirkung

Opferverbände sind gegen den Einzug der belasteten Firma Wintershall-Dea ins Gebäude eines NS-Gedenkorts in Hamburg. Nun beginnt ein Schiedsverfahren.

Weg in den Tod: Gleisreste des einstigen Deportationsbahnhofs in Hamburgs Hafencity Foto: Christian Charisius/dpa

Hamburg taz | Es ist ein scharfes Schwert, dessen Einsatz aber wohl nicht zu vermeiden war: Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburger Verfassungsgerichts, soll nun jenen Streit schlichten, der seit Monaten zwischen NS-Verfolgtenverbänden und dem Eigentümer eines Bürokomplexes in Hamburgs Hafencity schwelt.

Dort soll, wie im Januar bekannt wurde, das NS-Dokumentationszentrum „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ im selben Haus residieren wie Büros der Firma Wintershall-Dea. Das Gebäude liegt in Sichtweite des ehemaligen Bahnhofs, von dem zwischen 1940 und 1945 über 8.000 Juden, Sinti und Roma aus Norddeutschland in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager der deutsch besetzten Gebiete deportiert wurden.

Einen Gedenkweg längs des historischen Gleisverlaufs bis zum Bahnsteigrest mit Stelen der Opfernamen gibt es bereits. Das Dokumentationszentrum soll ab 2023 zusätzlich Lebensläufe der Opfer präsentieren und Hintergrundinformationen auch zu Profiteuren des NS-Regimes liefern.

Zu letzteren zählen – und hieran entzündet sich der Streit – auch die 2019 fusionierten Firmen Wintershall und Deutsche Erdöl AG (Dea). Wintershall hatte stark von der Expansion des Kaligeschäfts und der Erdölproduktion des NS-Regimes profitiert und im Laufe des Zweiten Weltkriegs etliche Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter beschäftigt.

Unzumutbar trotz Aufarbeitung

Und auch wenn Wintershall seine NS-Vergangenheit in einer Dokumentation aufgearbeitet hat, dasselbe für Dea plant und Projekte gegen rechts unterstützt: Opferverbände – Hamburgs jüdische Gemeinden, das Auschwitz-Komitee, die Rom- und Cinti-Union, der Landesverein der Sinti sowie die Stiftung Hamburger Gedenkstätten – finden die räumliche Nähe von Gedenkstätte und NS-belasteter Firma unzumutbar.

Dabei monieren sie nicht nur, dass sie im Vorfeld weder gefragt noch informiert worden seien. „Wie soll man einem Besucher dieses Lernorts erklären, dass im selben Gebäude Büros der Firma Wintershall Dea sind, die in der NS-Zeit Zehntausende Zwangsarbeiter beschäftigte?“, fragt Arnold Weiß, Vorsitzender des Landesvereins der Sinti in Hamburg. „Das ist geschmacklos.“

Auch Oliver von Wrochem, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und Projektleiter für das geplante Dokumentationszentrum, fürchtet, die räumliche Nähe könnte bei ehemals Verfolgten und deren Nachfahren Traumata berühren.

Das wusste auch die Stadt Hamburg, als sie das Grundstück in Dauernutzung an die Müller-Spreer AG verkaufte, 800 Quadratmeter für das Museum aber selbst pachtete. Der Eigentümer verpflichte sich, das Gebäude nicht in einer Weise zu nutzen oder nutzen zu lassen, „die in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Interessenorganisationen im Konflikt mit dem Zweck des Dokumentationszentrums steht oder der Ausstrahlung eines Gedenkortes abträglich ist“, so steht es im Vertrag.

Vertragskonstruktion spart Geld

Diese Formulierung bereitet nun Probleme. „Ich habe in den Verhandlungen mit der städtischen Hafencity GmbH immer wieder gefragt: ,Wen oder was meint ihr damit?'“ sagt Harm Müller-Spreer. „Ich bekam zu hören, dass ich nicht an AfD, Pegida oder aktuelle Holocaust-Leugner vermieten sollte.“ Daran habe er sich gehalten. Er wolle die Emotionen der Opferverbände auch nicht kleinreden. Aber eine Pflicht, sie vorab zu informieren, stehe nicht im Vertrag. „Ich habe keinen Fehler gemacht“, sagt er. „Wenn die Stadt eine Gedenkstätte ohne andere Mieter hätte haben wollen, hätte sie auf eigene Kosten ein eigenständiges Museum bauen müssen.“

In der Tat hat die Stadt Hamburg eine ähnliche Vertragskonstruktion schon zuvor gewählt, um Geld zu sparen – etwa beim Verkauf des Stadthauses, der einstigen Gestapo-Zentrale. Bei der Privatisierung dieses attraktiven Gebäudes ließ sich der Senat zusichern, dass der Käufer auf eigene Kosten einen 750 Quadratmeter großen Gedenkort einrichten werde. Der Käufer hielt die vereinbarte Größe nicht ein, und die Stadt hatte keine Handhabe, weil sie die Fläche nicht zurückgepachtet hatte.

Ein wichtiger Schritt

Dieses Versäumnis hat man beim Vertrag mit Müller-Spreer korrigiert. Zudem sieht das Papier vor, „dass im Fall von Meinungsverschiedenheiten über die weitere Nutzung der Flächen in dem Gebäudekomplex die Anrufung der Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts möglich ist und diese verbindlich über das Vorliegen eines Verstoßes entscheidet“.

Und da trotz mehrfacher Gespräche kein Konsens zwischen Opferverbänden und Eigentümer zustande kam, haben Kulturbehörde und Bauherr jetzt besagte außergerichtliche Schlichterin angerufen. Sie werde sich um eine Einigung bemühen, „die alle Beteiligten dauerhaft zufriedenstellt“, sagt Birgit Voßkühler.

Für die Opferverbände ist dies ein wichtiger Schritt. Denn wie auch immer sie ausfällt: Voßkühlers Entscheidung wird Signalwirkung haben.

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