Mutmaßlicher IS-Repräsentant: Auf den Kronzeugen kommt es an

Abu Walaa und sein Netzwerk sollen junge Männer zum IS geschleust haben. Nun fällt das Urteil im bislang größten Islamisten-Prozess in Deutschland.

Ein Mann steht hinter einer Glasscheibe, das Gesicht mit Kapuze verdeckt

Inszenierte sich als „Prediger ohne Gesicht“: Der mutmaßliche deutsche IS-Chef Abu Walaa Foto: Ole Spata/dpa

BERLIN taz | Irgendwann im Sommer 2016 wird der Islamisten-Prediger Abu Walaa Verdacht geschöpft haben. Mitte September berichtet er über Telegram über „einen Spion unter uns“, später schiebt er eine Personenbeschreibung und den Vornamen „Murat“ nach. Und sagt: „Möge Gott der Allmächtige diesen Abtrünnigen vernichten.“

Murat Cem ist der Deckname eines Polizeispitzels, der im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, für Furore sorgte. Er hatte Amri im Auto nach Berlin gefahren und die Behörden vor der Gefährlichkeit des Islamisten gewarnt. VP01, als der Cem bei der Polizei in NRW offiziell geführt wurde, hat aber auch wesentlich dazu beigetragen, dass die Sicherheitsbehörden das mutmaßliche Netzwerk um Abu Walaa aufdeckten.

Seit September 2017 stehen der Iraker Ahmad Abdulaziz Abdullah A., wie der Mann mit dem Szenenamen Abu Walaa wirklich heißt, und drei weitere Männer vor dem Oberlandesgericht in Celle. Sie sollen laut Anklage ein salafistisch-dschihadistisches Netzwerk gebildet und gemeinsam junge Männer zum sogenannten Islamischen Staat nach Syrien oder in den Irak vermittelt haben.

A. soll der Repräsentant des IS in Deutschland gewesen sein. Im größten Prozess gegen Islamisten, der bislang in Deutschland geführt wurde, wird am Mittwoch nach fast dreieinhalb Jahren das Urteil erwartet.

Direkte Kontakte zur IS-Spitze

Die Bundesanwaltschaft hat für Abu Walaa unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die beiden mutmaßlichen IS-Unterstützer Boban S. und Hasan C. neuneinhalb und zehn Jahre. Der vierte Angeklagte war kürzlich aus der U-Haft entlassenen worden, für ihn plädierten die Ankläger auf viereinhalb Jahre Haft. Ein fünfter Mann hatte im April gestanden, Abu Walaa belastet und ist im Gegenzug mit einer vergleichbar milden Strafe davongekommen.

Abu Walaa, 37, kam 2001 als Asylsuchender nach Deutschland. Er predigte als Imam in der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutscher Islamkreis Hildesheim“ radikal-islamische Inhalte und war auch bundesweit als Prediger unterwegs. In der Moschee in Hildesheim bei Abu Walaa hat auch Amri verkehrt.

Im Internet inszenierte sich Abu Walaa als „Prediger ohne Gesicht“ – stets von hinten aufgenommen oder von der Brust abwärts. Laut Anklage soll er sich offen zum IS bekannt und direkte Kontakte zur Führung der Terrororganisation gehabt haben.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte das Netzwerk eine klare Aufgabenteilung: Hasan C. und Boban S. unterrichteten in Duisburg und Dortmund junge Dschihadisten in Arabisch, radikalisierten sie und brachten ihnen die ideologischen Grundlagen für die künftige Mitarbeit beim IS bei. Bei ihnen verkehrten auch junge Männer, die im April 2016 Sprengsätze auf einen Sikh-Tempel in Essen warfen.

„Murat Cem“ darf nicht aussagen

Abu Walaa billigte die Ausreisen und organisierte sie, für die konkrete Umsetzung sollen zwei weitere Männer zuständig gewesen sein. Einer der Geschleusten soll Martin Lemke gewesen sein, Abu Walaa soll seine Ausreise mit 2.000 Euro unterstützt haben. Lemke stieg nach Informationen der Sicherheitsbehörden in der Hierarchie des IS weit auf, er soll für den Geheimdienst des IS tätig und an Hinrichtungen beteiligt gewesen sein. Vor zwei Jahren wurde er nahe der irakischen Grenze gefangen genommen und sitzt in Nordsyrien in Haft.

Die Anklage gegen Abu Walaa stützt sich unter anderem auf die Informationen des ehemaligen Polizeispitzels VP01, jenen „Murat Cem“, den Abu Walaa – zu Recht – als Spion im Verdacht hatte. VP01 konnt im Prozess aber nicht als Zeuge befragt werden, das Innenministerium in NRW hat ihm keine Aussagegenehmigung erteilt. Lediglich die zuständigen Beamten der nordrhein-westfälischen Polizei sagten als Zeugen aus. Wichtig vor allem aber ist die Aussage des Kronzeugen Anil O., der nach eigenen Angaben selbst von dem Netzwerk nach Syrien geschleust wurde.

O. ist inzwischen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden – allerdings nur zu einer Bewährungsstrafe. Seine Aussage gegen Abu Walaa und das Netzwerk haben sich positiv ausgewirkt. O. ist im Zeugenschutzprogramm, vor Gericht trat er deshalb maskiert auf. Entscheidend für das Urteil wird unter anderem sein, für wie glaubhaft das Gericht die Aussage von Anil O. hält.

Abu Walaas Verteidiger, der Bonner Rechtsanwalt Peter Krieger, stellt O. als Lügner da. „Er hat den Behörden das erzählt, was sie hören wollten, um Strafmilderung zu bekommen“, sagte Krieger der taz. Krieger hat auf Freispruch plädiert. Abu Walaa selbst hat den ganzen Prozess über geschwiegen. Auch das letzte Wort, das allen Angeklagten vor der Urteilsverkündung zusteht, schlug er aus.

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