Mutmaßlicher IS-Chef vor Gericht: Freispruch für Abu Walaa gefordert

Der Prediger soll Chef des Islamischen Staats in Deutschland gewesen sein und Kämpfer rekrutiert haben. Die Verteidigung sieht dafür keine Beweise.

Der Angeklagte Abu Walaa am 28. Januar im Gerichsaal zieht sich die Kapuze seines Pullovers tief ins Gesicht

Der Angeklagte Abu Walaa am 28. Januar im Gerichsaal in Celle Foto: Ole Spata/dpa

CELLE dpa | Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, hat die Verteidigung am Oberlandesgericht Celle einen Freispruch gefordert. Der Tatvorwurf, dass der Iraker junge Menschen radikalisiert habe, sei von der Anklage und während der Beweisaufnahme des Gerichts nicht konkretisiert worden, argumentierte die Verteidigung am Dienstag.

Zweifel hatte die Verteidigung außerdem an der Glaubwürdigkeit eines Kronzeugen sowie eines Polizeispitzels, auf deren Aussagen und Schilderungen die Bundesanwaltschaft sich vor allem gestützt hatte. Diese hatte elfeinhalb Jahre Haft für den Prediger verlangt.

Abu Walaa und drei Mitangeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt zu haben. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Die vier Angeklagten stehen wegen Unterstützung des IS und Mitgliedschaft in der Terrormiliz seit September 2017 vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hatte sich einerseits auf einen Kronzeugen gestützt, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen. Dieser geriet als Jugendlicher in islamistische Kreise, wandte sich später aber vom IS ab und kooperierte mit den Behörden. Eine weitere Schlüsselrolle spielten Informationen des ehemals wichtigsten V-Manns der Polizei in islamistischen Kreisen. „Murat Cem“ oder „VP01“ erhielt für den Terror-Prozess aber keine Aussagegenehmigung.

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