Mögliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg: Noch kein Ermittlungsverfahren

Nachdem die Autonomiebehörde den IStGH anerkannt hat, prüft dieser Informationen über mögliche Kriegsverbrechen in palästinensischen Gebieten.

Am Strafgerichtshof sind Ermittlungen gegen die Palästinenser als auch gegen Israel möglich. Bild: dpa

DEN HAAG ap | Am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) werden Vorermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in den Palästinensischen Autonomiegebieten aufgenommen. Chefanklägerin Fatou Bensouda erklärte am Freitag in Den Haag, sie werde die vorläufige Prüfung unabhängig und unparteiisch führen.

Die Palästinensische Autonomiebehörde hatte Anfang Januar ihre Aufnahme in den Internationalen Strafgerichtshof beantragt. Damit ist eine Untersuchung durch den Strafgerichtshof möglich, die sich sowohl gegen die Palästinenser selbst als auch gegen Israel richten könnte, das nicht Mitglied des Strafgerichtshofs ist.

Die vorläufige Prüfung ist noch kein Ermittlungsverfahren. Vielmehr werden vorliegende Informationen über mögliche Verbrechen sowie die jurististische Zuständigkeit geprüft. Auf dieser Grundlage wird dann über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens entschieden.

Israel und radikale Palästinenser im Gaza-Streifen hatten im Sommer 50 Tage lang Krieg gegeneinander geführt. Bei den Kämpfen und Bombardierungen starben nach UN-Angaben mehr als 2100 Palästinenser, die meisten von ihnen Zivilisten. Auf Israelischer Seite starben 66 Soldaten und sechs Zivilisten.

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