Mietwucher in Berlin: Staat muss alle Register ziehen
Die Mietenprüfstelle hat in fast zwei Dritteln der Fälle Mietwucher festgestellt. Opposition und Mieterverein fordern, Verstöße effektiver zu ahnden.
Mit Blick auf neue Zahlen des Senats zu Wuchermieten in Berlin fordern Linke, Grüne und der Berliner Mieterverein Konsequenzen. Es sei zwar gut, dass es mittlerweile eine landeseigene Prüfstelle gebe, die Mieter*innen berate und überhöhte Mieten feststelle, sagt etwa Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion. „Der Senat hat aber noch nicht die Strukturen geschaffen, die dann zur Absenkung der Miete führen“, so Schenker am Dienstag zur taz.
„Auf die Durchsetzung kommt es an“, betont auch Katrin Schmidberger, Mieten-Expertin der Grünen-Fraktion. „Es muss deutlich schneller gehen. Die Verfahren dauern gerade zu lang.“ Und Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, stellt klar: „Berlin kann es sich nicht leisten, nicht jede Möglichkeit zu nutzen, Verstöße gegen Mietpreisregulierungen zu kontrollieren und zu ahnden.“
Verstöße in 94 Prozent der Fälle
Am Montag hatte die landeseigene Prüfstelle für überhöhte Mieten eine erste Zwischenbilanz im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert. Demnach führte die Einrichtung zwischen April und Dezember 2025 rund 1.000 Beratungen durch und prüfte insgesamt 339 Verträge auf unzulässig hohe Mieten – mit einem eindeutigen Ergebnis.
In 320 Fällen – das sind 94 Prozent der ausgewerteten Verträge – stellte die Mietpreisprüfstelle mutmaßliche Rechtsverstöße fest. Davon lagen 16 geprüfte Mieten 10 bis 20 Prozent über dem Mietspiegel, hier wäre die Mietpreisbremse anwendbar, die Mieten von bis zu 10 Prozent über dem Mietspiegel erlaubt.
In 82 Fällen lag die geprüfte Miete zwischen 20 und 50 Prozent über dem Mietspiegel. Neben der Mietpreisbremse, die auch greifen würde, wäre das laut Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zudem eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängt werden kann. Und ganze zwei Drittel der geprüften Verträge – 222 Fälle – sahen Mieten vor, die mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Das stellt laut Gesetz eine Straftat dar.
Empfohlener externer Inhalt
Die meisten Anfragen habe es aus den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow gegeben, berichtete am Montag Sandra Obermeyer, Direktorin der landeseigenen Anstalt Sicheres Wohnen, an der die Prüfstelle angesiedelt ist. Sie hob zudem hervor: Im Januar habe es bereits 130 Meldungen gegeben, mit einem ähnlichen Verhältnis wie im Vorjahr: „Nur wenige zulässige Mietüberhöhungen und ein sehr großer Teil unzulässiger Mieten.“
Niklas Schenker, Linke
Zwar suchen vor allem Menschen die Prüfstelle auf, die bereits davon ausgehen, dass ihre Miete zu hoch ist. Trotzdem handele es sich um eine drastische Bilanz, sagt Linken-Politiker Schenker: „Mietwucher ist ohnehin ein flächendeckendes Problem. Es ist aber erschreckend zu sehen, wie sehr die Mieten überhöht sind.“
Besonders überrascht sei er jedoch nicht gewesen, betont Schenker. Denn die Mietwucher-App der Linken habe ähnliche Ergebnisse geliefert: „In Berlin haben wir mittlerweile 100.000 Berechnungen mit der App durchgeführt. Daraus ergaben sich 70.000 Verdachtsfälle von überhöhten Mieten, die mindestens 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen“, erklärt Schenker. Im Schnitt überstiegen die dort eingetragenen Mieten den Mietspiegel um 70 bis 80 Prozent.
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Eine Berliner Wohnungseigentümerin war erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden und hatte Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. „Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime Ziele und ist zu deren Erreichung geeignet und erforderlich“, teilte das Gericht nun mit.
Trotzdem bleibt es für Mieter*innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Das gilt für den Mietwucher-Paragrafen wohl noch mehr als für die Mietpreisbremse, was unter anderem daran liegt, dass in Berlin die einzelnen Bezirke für die Verfolgung von Mietwucher zuständig sind. Zudem sind die Hürden sehr hoch. Etwa müssen Mieter*innen nicht nur die überhöhte Miete nachweisen, sondern auch, dass Vermieter ihre „Zwangslage“ ausnutzen.
Katrin Schmidberger, Grüne
„Wünschenswert wäre deshalb eine bessere Verzahnung von der Prüfstelle mit den Bezirksämtern, damit Verstöße direkt in die Ahndung gehen können“, sagt Wibke Werner vom Mieterverein. Grünen-Abgeordnete Schmidberger fordert eine gesamtstädtische Vorgehensweise. „Ämter müssen vor allem gegen Vermieter vorgehen, die gezielt und systematisch gegen das Mietrecht verstoßen.“
Seit Mitte 2024 versuchen die Bezirke und der Senat, das Gesetz zum Mietwucher häufiger anzuwenden. Bei diesem mühseligen Unterfangen ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang Vorreiter – mit ersten Erfolgen: Im Oktober verhängte das Wohnungsamt ein Bußgeld gegen einen Vermieter, Ende Januar folgte ein erstes Urteil wegen überhöhter Miete. Und diesen Donnerstag findet die nächste Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Tiergarten in einem Mietwucher-Fall statt.
Um die Schlagzahl zu erhöhen, hat der Senat 19 Stellen im aktuellen Doppelhaushalt geschaffen und außerdem 12 Nachwuchsbeamte in die Bezirksämter entsandt. Für Katrin Schmidberger kann das nur der Anfang sein: „Wir brauchen viele Tausend Verfahren und Urteile in kurzer Zeit“, sagt sie.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert