Mietrecht für Gewerbe: Schutz für Bäcker und Kinderläden
Gewerbemieter sind schutzlos. Ein vom Linken-MdB Pascal Meiser in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass es auch anders geht.
Gesetzliche Regelungen, die eine Gewerbestruktur oder notwendige soziale Einrichtungen schützen würden? Fehlanzeige. Ein Gewerbemietrecht gibt es nicht. Nun hat der neu gewählte Kreuzberger Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser (Linke) den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages damit beauftragt, herauszufinden, wie Gewerbemieter geschützt werden können.
Das Ergebnis ist für Meiser ein gutes: „Grundsätzlich ist es rechtlich möglich, ein soziales Mietrecht für Gewerbetreibende und soziale Einrichtungen zu schaffen“, fasst er das 13-seitige Gutachten zusammen. Das sei wichtig, da „Gewerbetreibende angesichts der Invasion der Immobilienkonzerne immer stärker unter Druck geraten“, so Meiser.
Die Juristen des Bundestags sehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, um den Schutz zu verbessern. Verändern ließen sich die Mietrechtsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, etwa die Verordnungen über Mietspiegel oder Mietpreisbremse. Wörtlich heißt es: „Sonderregelungen für soziale Einrichtungen ließen sich […] in die Mietvorschriften des BGB integrieren.“ Auch Meiser bevorzugt den Weg der konkreten rechtlichen Rahmensetzung: ein soziales Gewerbemietrecht, das „Vertragslaufzeit, Kündigungsschutz und Mieterhöhungsverfahren“ verbindlich regelt.
Angemessene Gewinnbeschneidung
Das Gutachten gibt sich jedoch zurückhaltend, was die Frage angeht, wie konkret eingegriffen werden dürfte. Der besondere Schutz für Wohnungen als Mittelpunkt der privaten Existenz lasse sich nicht ohne Weiteres auf Gewerbe übertragen: Eine „vergleichbare Interessenlage“ lasse sich „nicht, jedenfalls nicht durchgängig“ feststellen. Eine Beschränkung der Gewinnabsicht der Vermieter müsse „angemessen“ sein – sie ist also ausgeschlossen, wenn auch durch weniger harte Eingriffe das verfolgte Gemeinwohlziel erreicht werden kann.
Problematisch sei laut Meiser zudem, dass noch nicht geklärt ist, wer alles als Gewerbemieter verstanden werden soll. Meiser sagt, ihm gehe es „um mehr als soziale Einrichtungen“. Auch „kleine, inhabergeführte Gewerbe müssen in ihrer Verhandlungsposition gegen große Immobilienkonzerne gestärkt werden“.
Eine andere Möglichkeit besteht laut den Gutachtern in einer „gesetzgeberischen Erweiterung“ des Instruments Milieuschutz. Bestimmte Formen der gewerblichen Nutzung ließen sich dann als „städtebauliche Eigenart“ eines Gebiets definieren, so etwa bei einer offenen Ladenzeile mit handwerklichen Betrieben. Die verschiedenen Wege sollen nun laut Meiser mit Juristen, aber auch Betroffenen und Mietrechtsexperten geprüft werden; daraus sollen sich dann parlamentarische Initiativen ableiten.
Berlins rot-rot-grüne Landesregierung arbeitet schon seit einiger Zeit an einer entsprechenden Bundesratsinitiative, die den Milieuschutz auch auf Gewerbeflächen ausweiten will. Federführend sind dabei die grün geführten Senatsverwaltungen für Justiz und Wirtschaft. „Ich hoffe, dass unsere Vorarbeit dort einfließt“, so der Linken-Abgeordnete Meiser.
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