Medizinisches Cannabis: Grünes in der Grauzone
Medizinalcannabis ist seit der Teillegalisierung von 2024 leicht erhältlich. Dabei machen Händler von gesetzlichen Grauzonen Gebrauch.
Nur 60 Minuten nachdem ich bei einem Selbstversuch im Internet auf die Werbung geklickt habe, klingelt es an der Tür. Ein Uber-Lieferant hält eine Papiertüte in der Hand, darin befinden sich fünf Gramm der Cannabissorte „Tannenbusch“.
Dabei handelt es sich um ein neues Produkt des Deutschrappers und selbsternannten „Ganja-Barons“ SSIO. Der Rapper vertreibt Cannabis neuerdings unter seiner eigenen Marke, benannt nach dem Bezirk in Bonn, in dem der Musiker aufgewachsen ist. Dass sein „Haschbusiness nicht durchschaubar wie getönte Scheiben“ ist, gab SSIO bereits 2019 auf dem Track „Warum lügst du?“ zu.
Nun scheint dem Rapper der Sprung vom Drogenboss zum Unternehmer gelungen zu sein – und das, ohne das Geschäftsmodell gewechselt zu haben. Im Internet wirbt er mit einer Zustellung der Ware in weniger als einer Stunde in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands.
Durch die 2024 erfolgte Teillegalisierung von Cannabis fallen der Vertrieb und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Illegal ist der Verkauf im Normalfall aber weiterhin. Eine Ausnahme stellt der Handel mit medizinischem Cannabis dar, für den Händler bei den entsprechenden bundesbehördlichen Zulassungsstellen Genehmigungen erhalten können.
Zwar bleibt es als Medikament verschreibungspflichtig. Doch seit Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gehandelt wird, ist die Verschreibung eine reine Formsache. Und ein potenzieller Missbrauch von Medizinalcannabis umso leichter.
Verschreibungsgrund frei wählbar
SSIO präsentiert sich auf tannenbusch.de im weißen Kittel. Mit der Hand weist er auf einen Button mit der Aufschrift „Zur Telemedizin“. Dahinter verbirgt sich ein Formular samt Anleitung: „So wirst du Patientin.“ Nötig für den erfolgreichen Abschluss des Bestellvorgangs von medizinischem Marihuana ist, einen Verschreibungsgrund auszusuchen: Schlafstörungen, Migräne, chronische Schmerzen. Auch zur Behandlung von Multipler Sklerose kann Cannabis dienen.
Wenige Minuten nach Ausfüllen des Fragebogens fliegt ein ärztliches Gutachten ins E-Mail-Postfach und zur ausgewählten Apotheke. Diese händigt das bestellte Cannabis an den Lieferdienst aus. Unternehmen wie Gogreen, Nordleaf und Bloomberg werben mit dem niederschwelligen Bestellservice, verweisen auf das Formular und von dort direkt auf Bestellseiten mit Dutzenden Cannabisprodukten.
Stefan Schmidt, Apothekerverband
Nach Einschätzung von Stefan Schmidt vom Berliner Apothekerverband legt das gesamte Geschäftsmodell nahe, „dass der Gesetzgeber solche Modelle nicht im Kopf hatte“, als 2024 das Cannabisgesetz in Kraft trat. „Eine Diagnosestellung mit einem schablonenartigen Kurzfragebogen und ohne persönlichen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt“ werde Patient:innen laut Schmidt nicht gerecht.
Außerdem ist Schmidt bei Durchsicht der Bestellplattformen aufgefallen, dass diese einen „auffälligen Schwerpunkt auf THC-reichen Sorten“ haben. Dieses Angebot sei „nicht wirklich dafür da, Krankheitsbilder zu behandeln, die klassischerweise mit Medizinalcannabis behandelt werden“, bemerkt der Apotheker.
Die Bewerbung von Medikamenten ist mit dem sogenannten Heilmittelwerbegesetz zudem stark reguliert. Auch das Cannabisgesetz von 2024 sieht explizit ein „generelles Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis“ vor.
Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg erklärte auf Anfrage der taz, man führe gerade ein Verfahren zu der Frage durch, wo eine zulässige Information zu Medizinalcannabis ende und wo die unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beginne. Die Zentrale ist mit einer entsprechenden Klage gegen das Unternehmen „Bloomwell“ vor den Bundesgerichtshof gezogen. Ein Urteil wird für den 26. März erwartet.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert