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Medizinisches CannabisGrünes in der Grauzone

Medizinalcannabis ist seit der Teillegalisierung von 2024 leicht erhältlich. Dabei machen Händler von gesetzlichen Grauzonen Gebrauch.

Seit der Teillegalisierung von 2024 ist der Import von Cannabis nach Deutschland stark angestiegen Foto: Daniel Karmann/dpa

Aus Berlin

Nathan Pulver

Nur 60 Minuten nachdem ich bei einem Selbstversuch im Internet auf die Werbung geklickt habe, klingelt es an der Tür. Ein Uber-Lieferant hält eine Papiertüte in der Hand, darin befinden sich fünf Gramm der Cannabissorte „Tannenbusch“.

Dabei handelt es sich um ein neues Produkt des Deutschrappers und selbsternannten „Ganja-Barons“ SSIO. Der Rapper vertreibt Cannabis neuerdings unter seiner eigenen Marke, benannt nach dem Bezirk in Bonn, in dem der Musiker aufgewachsen ist. Dass sein „Haschbusiness nicht durchschaubar wie getönte Scheiben“ ist, gab SSIO bereits 2019 auf dem Track „Warum lügst du?“ zu.

Nun scheint dem Rapper der Sprung vom Drogenboss zum Unternehmer gelungen zu sein – und das, ohne das Geschäftsmodell gewechselt zu haben. Im Internet wirbt er mit einer Zustellung der Ware in weniger als einer Stunde in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands.

Durch die 2024 erfolgte Teillegalisierung von Cannabis fallen der Vertrieb und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Illegal ist der Verkauf im Normalfall aber weiterhin. Eine Ausnahme stellt der Handel mit medizinischem Cannabis dar, für den Händler bei den entsprechenden bundesbehördlichen Zulassungsstellen Genehmigungen erhalten können.

Zwar bleibt es als Medikament verschreibungspflichtig. Doch seit Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gehandelt wird, ist die Verschreibung eine reine Formsache. Und ein potenzieller Missbrauch von Medizinalcannabis umso leichter.

Verschreibungsgrund frei wählbar

SSIO präsentiert sich auf tannenbusch.de im weißen Kittel. Mit der Hand weist er auf einen Button mit der Aufschrift „Zur Telemedizin“. Dahinter verbirgt sich ein Formular samt Anleitung: „So wirst du Patientin.“ Nötig für den erfolgreichen Abschluss des Bestellvorgangs von medizinischem Marihuana ist, einen Verschreibungsgrund auszusuchen: Schlafstörungen, Migräne, chronische Schmerzen. Auch zur Behandlung von Multipler Sklerose kann Cannabis dienen.

Wenige Minuten nach Ausfüllen des Fragebogens fliegt ein ärztliches Gutachten ins E-Mail-Postfach und zur ausgewählten Apotheke. Diese händigt das bestellte Cannabis an den Lieferdienst aus. Unternehmen wie Gogreen, Nordleaf und Bloomberg werben mit dem niederschwelligen Bestellservice, verweisen auf das Formular und von dort direkt auf Bestellseiten mit Dutzenden Cannabisprodukten.

Bestellplattformen haben einen auffälligen Schwerpunkt auf THC-reichen Sorten

Stefan Schmidt, Apothekerverband

Nach Einschätzung von Stefan Schmidt vom Berliner Apothekerverband legt das gesamte Geschäftsmodell nahe, „dass der Gesetzgeber solche Modelle nicht im Kopf hatte“, als 2024 das Cannabisgesetz in Kraft trat. Eine Diagnosestellung mit einem schablonenartigen Kurzfragebogen und ohne persönlichen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt“ werde Pa­ti­en­t:in­nen laut Schmidt nicht gerecht.

Außerdem ist Schmidt bei Durchsicht der Bestellplattformen aufgefallen, dass diese einen „auffälligen Schwerpunkt auf THC-reichen Sorten“ haben. Dieses Angebot sei „nicht wirklich dafür da, Krankheitsbilder zu behandeln, die klassischerweise mit Medizinalcannabis behandelt werden“, bemerkt der Apotheker.

Die Bewerbung von Medikamenten ist mit dem sogenannten Heilmittelwerbegesetz zudem stark reguliert. Auch das Cannabisgesetz von 2024 sieht explizit ein „generelles Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis“ vor.

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg erklärte auf Anfrage der taz, man führe gerade ein Verfahren zu der Frage durch, wo eine zulässige Information zu Medizinalcannabis ende und wo die unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beginne. Die Zentrale ist mit einer entsprechenden Klage gegen das Unternehmen „Bloomwell“ vor den Bundesgerichtshof gezogen. Ein Urteil wird für den 26. März erwartet.

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3 Kommentare

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  • Danke für die Neuigkeiten über Cannabis, ich verfolge sie gerade sehr aufmerksam. Mir wurde medizinisches Cannabis als Schmerzmittel verschrieben, und ich hoffe auf eine Verbesserung meines Zustands. Wer sich auch für dieses Thema interessiert, dem kann ich diese Information empfehlen: wellness.doktorabc...gen-2026-anstehen/

  • "Dieses Angebot sei „nicht wirklich dafür da, Krankheitsbilder zu behandeln, die klassischerweise mit Medizinalcannabis behandelt werden“, bemerkt der Apotheker."

    Die taz könnte vielleicht auch noch nen Friseur befragen zu seiner Meinung dazu, ob sich das angebotene Cannabis zur Behandlung eignet. Natürlich haben auch Apotheker gewisse Kompetenz, aber sie sind keine Ärzte.

    Übrigens gibts auf den üblichen Plattformen auch Sorten die sehr CBD-lastig sind, und auch ausgewogene Mischungen. Die Behauptungen des Apothekers sind haltlos.

  • Die entscheidende Frage ist aber doch, ob die Reaktion auf die "Grauzone" darin besteht endlich legale Bezugswege für den unbestreitbar vorhandenen Bedarf zu etablieren oder ob man eine Schließung der teilweise dubiosen Online-Plattformen anstrebt und es dann als Erfolg feiert wenn dieser Umsatz wieder von der noch viel dubioseren Mafia erwirtschaftet wird weil damit dann ja wieder das Heilmittelwerbegesetz eingehalten wäre. Man sollte doch meinen der Sinn dieses Gesetzes sollte sein die Gesundheit der Menschen zu schützen und nicht ihren so oder so stattfindenden Konsum zu gefährlich gestreckter Schwarzmarktware umzuleiten.

    Dass medizinisches Cannabis idR eher hochpotent ist, ist eigentlich logisch und naheliegend. Wer aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen muss, tut dies meist (mehrmals) täglich und meist in relativ hoher Dosierung. Unter Genusskonsumierenden geht der Trend schon länger weg von diesen sehr hohen THC-Gehalten.