Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Bußgeld bleibt Staatssache

Verkehrsunternehmen führen keine Strafzahlungen für Maskenverweigernde ein. Die Gewerkschaften sehen die Bußgelder als eine staatliche Aufgabe an.

Zwei Polizisten mit Atemschutzmaske stehen in einer U-Bahn

Stuttgarter U-Bahn: Zwei Polizisten kontrollieren das Einhalten der Maskenpflicht Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Die Verkehrsunternehmen in Deutschland werden nicht flächendeckend ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz einführen. Strafzahlungen für MaskenverweigerInnen in Bussen und Bahnen werden deshalb weiterhin fast überall nur von staatlichen Ordnungskräften und nicht den Beschäftigten der Verkehrsbetriebe verhängt.

Das ist das Ergebnis des Runden Tischs zur Maskenpflicht im Personenverkehr mit VertreterInnen aus Politik, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften. Ab Oktober soll es regionale und bundesweite Schwerpunktkontrollen geben, um die Maskendisziplin zu erhöhen. Dazu wollen sich alle Beteiligten eng koordinieren.

In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Sie wird größtenteils, aber eben nicht immer eingehalten. „Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht sichtbar erhöhen“, heißt es in einer Erklärung der Konferenzbeteiligten.

Das Treffen war eine Folge des Coronagipfels der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung Ende August. Dabei hatten die Verkehrsminister den Auftrag bekommen, zu prüfen, „wie für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann“. Auch wenn das in der Konferenz nicht explizit gesagt wird, ist das als bundesweite Lösung vom Tisch.

Gewerkschaften sind dagegen

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt müsste durch eine Änderung der Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe verfügt werden. Das haben bislang nur einzelne Unternehmen gemacht, etwa die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Dort können BVG-Kräfte wie beim Schwarzfahren von MaskenverweigererInnen ein Strafgeld von 50 Euro verlangen.

Im Vorfeld der Konferenz hatten sich Landesverkehrsminister und GewerkschaftsvertreterInnen gegen diesen Weg ausgesprochen. Sie halten es für falsch, die Beschäftigten zu „Hilfssheriffs“ zu machen, und pochen darauf, dass das Verhängen von Bußgeldern eine staatliche Aufgabe ist. „Wir sind davon überzeugt, dass es gemeinsames Ziel sein muss, unsere Mitglieder vor Ort in den Zügen zu schützen und sie nicht zum Prellbock für Aggressionen werden zu lassen“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky. Dem Beschluss des Runden Tischs zufolge muss das Zugbegleitpersonal die Maskenpflicht in den Zügen zwar kontrollieren, nicht aber durchsetzen.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist gegen eine Änderung der Beförderungsbedingungen. „Der weit überwiegende Teil unserer Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. „Von daher sind für uns Aufklärung, Information und direkte Ansprache weiterhin die zentralen Maßnahmen, um das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn durchzusetzen.“

Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, würden auf Grundlage der Coronamaßnahmen der Länder von der Beförderung ausgeschlossen. „Eine explizite Änderung der Beförderungsbedingungen ist daher aus unserer Sicht nicht notwendig“, sagte Wolff.

Zur Prüfauftrag des Coronagipfels Ende August sah auch vor, ein möglichst einheitliches Bußgeld für Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz einzuführen. Das ist mittlerweile geschehen. Alle Bundesländer – bis auf Sachsen-Anhalt – haben ein Bußgeld von 50 Euro oder mehr für MaskenverweigererInnen in Bussen und Bahnen eingeführt. „Das Erheben von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden“, heißt es in der Erklärung.

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