Maskenpflicht im Zug: Bahn lehnt Strafen ab

In den Zügen der Deutschen Bahn gilt die Maskenpflicht. Hart eingreifen will die Bahn jedoch nicht, sie weist die Verantwortung von sich.

Ein Schaffner mit Mundschutz gibt den Zug zur Abfahrt frei.

In allen Zügen git die Maskenpflicht: Schaffner eines ICE in Berlin bei der Abfahrt Foto: Jochen Eckel/imago

Die Bahn will Passagiere, die in ihren Zügen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, nicht bestrafen. „Die Pflicht, eine Maske zu tragen, ist eine Vorgabe der Behörden – nur diese können sie letztendlich auch durchsetzen“, teilte ein Bahnsprecher auf Anfrage der taz mit.

Übersetzt heißt das: Die Bahn setzt auf das Verständnis ihrer Kunden. Falls ein Mitarbeiter auf einen Fahrgast aufmerksam wird, der keine entsprechende Schutzmaske trägt, werde dieser „freundlich darauf hingewiesen“ – dabei bleibt es aber auch. Bei Konflikten werde notfalls die Bundespolizei hinzugerufen, so der Sprecher.

Auf ihrer Internetseite weist die Bahn hingegen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl in Regionalzügen als auch in Fernverkehrszügen eine Maskenpflicht gelte. Davon ausgenommen seien lediglich Kinder unter sechs Jahren und Reisende, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Außerdem dürften Passagiere ihre Maske abnehmen, wenn sie essen oder trinken wollen.

Warum also greift die Bahn bei Verstößen gegen die Maskenpflicht nicht härter durch? Schließlich hat sie in ihren Zügen ein Hausrecht – das heißt, sie kann Passagiere vor die Tür setzen, wenn diese sich nicht an die Regeln halten und zum Beispiel ohne Fahrschein fahren. Die Bahn jedenfalls beruft sich darauf, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht Bestandteil ihrer Beförderungsbedingungen sei – weil dies staatlich verordnet ist. Das Hausrecht greife also in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich herrsche bei den Reisenden ohnehin „große Besonnenheit“, was die Maskenpflicht angeht, so der Bahnsprecher. Ähnliches berichtet auch der Fahrgastverband Pro Bahn – wobei es immer wieder Ausnahmen und Verstöße gebe, sagt der Vorsitzende Karl-Peter Naumann.

Er sieht die Probleme bei der Umsetzung der Maskenpflicht ohnehin woanders: Denn diese gilt nicht nur in den Zügen, sondern auch im Bahnhof und an den Bahnsteigen. „Vielen Menschen ist das nicht bewusst“, sagt Naumann. Gerade an Knotenpunkten und auf großen Bahnhöfen, an denen Abstand halten schwierig ist, sollte die Bahn deshalb vermehrt kontrollieren und die Menschen auf die Maskenpflicht hinweisen, fordert er.

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