Maskenpflicht im Fernverkehr: Niedersachsens Sonderregel
Eine bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr wird inzwischen debattiert. Niedersachsen war mal wieder schneller.
Wer in einem Fernverkehrszug der Deutschen Bahn auf niedersächsischem Terrain unterwegs ist, sollte nun gut aufpassen. Denn spätestens beim Passieren der Grenze muss eine Mund-Nasen-Bedeckung angezogen werden – so will es die Montag in Kraft getretene Verordnung zur Maskenpflicht, die in Niedersachsen auch im Fernverkehr gilt.
Inzwischen wird eine Pflicht der Schutzmasken in IC und ICE bundesweit debattiert. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte am Montag gesagt, dass er diese in der laufenden Woche bei den Gesprächen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident:innen vorschlagen will. Ist Niedersachsen also zu voreilig?
„Das widerspricht sich nicht“, sagt Justina Lethen, Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums. Wenn der Bund die Pflicht für den gesamten Fernverkehr möchte, müsse er das selbst verfügen. Eine Pflicht in Niedersachsen sei aber sinnvoll, weil wie in Bussen und Bahnen viele Menschen auf kleinem Raum sind. Diese seien zu schützen.
„Einige Fernverkehrszüge fahren ja auch nur innerhalb des Landes.“ Man stütze sich auch bei dieser Regelung auf das Infektionsschutzgesetz, erklärt Lethen. Und wenn angrenzende Bundesländer diese Regelung nicht haben, könne man beim Überfahren der Grenze die Maske abnehmen.
Scheuer erwartet eine Zustimmung in der Bevölkerung, ganz im Gegensatz zum schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP). Er erwartet praktische Probleme angesichts mehrstündiger Zugfahrten, sagte er der Deutschen Presseagentur am Montag. Ein Tragen der Maske sei eine „erhebliche Einschränkung“. Buchholz setzt auf freiwilliges Abstand halten.
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