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Manager-Bezüge beim RBBGute Ruh' beim Rundfunk

Wer nichts tut, verdient gut. Das ist das Prinzip sogenannter Ruhegelder bei ARD-Sendern. Der RBB zum Beispiel gab 2021 2,5 Millionen für diese aus.

Der RBB zahlt ehemaligen Führungskräften ein sogenanntes „Ruhegeld“ Foto: Marius Schwarz/imago

BERLIN taz | Für sogenannte Ruhegelder hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) 2021 rund 2,5 Millionen Euro ausgegeben. Das sagte ein Sprecher des Senders der Welt am Sonntag. Der Betrag verteile sich auf 17 Personen, die einst auf Managementposten saßen. Ruhegeldzahlungen bei öffentlich-rechtlichen Sendern sind zuletzt vermehrt infrage gestellt worden.

Ruhegelder sind so etwas wie Abfindungen, die aber nicht einmalig gezahlt werden, sondern laufend. Solche Gehälter ohne Gegenleistung gestehen einige öffentlich-rechtliche Sender ihren In­ten­dan­t*in­nen und Di­rek­to­r*in­nen zu, falls diese nicht bis zum Rentenalter beschäftigt werden. Falls also eine Rundfunkmanager*in, aus welchen Gründen auch immer, ihren Posten räumen soll, erhält sie das Ruhegeld als „Absicherung“.

So ist es in den Verträgen der betreffenden Personen festgelegt. Es handelt sich häufig um einen Prozentsatz des Gehalts, der bis zum Renteneintritt gezahlt wird. In einigen Verträgen sogar lebenslang. Der Prozentsatz steigt mit der Dienstzeit. Allerdings besteht in einigen Fällen, so beim RBB, schon ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Ausscheiden.

Bereits im Sommer war über Ruhegehälter berichtet worden, zuletzt hatten der NDR und das RBB-eigene Magazin „Kontraste“ Einzelheiten zu dieser Vergütungspraxis recherchiert. Aktuell stehen diese und andere ARD-Sender unter besonderer Beobachtung. Hintergrund sind Skandale um Postenmissbrauch, unter anderem bei einer NDR-Direktorin und bei der ehemaligen RBB-Intendantin. Deshalb stand auch das System ARD vermehrt in der Kritik, neben Intransparenz eben auch wegen der Ausgaben mancher Sender für ihr Managementpersonal.

Zwar sind hohe Gehälter und Abfindungen für Ma­na­ge­r*in­nen auch in der freien Wirtschaft üblich, zum Teil sogar wesentlich höher. Dennoch stellt sich beim beitragsfinanzierten Rundfunk besonders die Frage nach verhältnismäßigem und vernünftigem Umgang mit dem Budget.

Nicht alle Rundfunkanstalten haben dieselben Ruhegeldregelungen. Der HR-Intendant Florian Hager zum Beispiel hat keine Aussicht auf Ruhegeld. Beim NDR gibt es Ruhegeldregelungen nur noch für die Intendanz, nicht für die Direktor*innen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand, der ehemalige HR-Intendant Manfred Krupp habe eine Option auf Ruhegeld in seinem Vertrag gehabt. Diese Information hatten wir aus dem Branchenportal turi2.de übernommen, welches sich wiederum auf den NDR als Quelle berief. Der HR erklärt jedoch: „Auch der ehemalige HR-Intendant Manfred Krupp hatte keine Regelung in seinem Vertrag, die ihm im Falle eines Ausscheidens aus den Diensten des hr bis zum Renteneintritt voraussetzungslos Zahlungen zugesichert hätte.“

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