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Magdeburger Rechtsextremist stach zuGut sieben Jahre Haft für Messerangriff auf Rentner

Ein Rentner beschwert sich über das Verkleben von Stickern – und wird niedergestochen. Der dafür verantwortliche Rechtsextremist wurde nun verurteilt.

Der Angeklagte Ulrich C. mit seiner Anwältin vor dem Landgericht Magdeburg Foto: Stefan Harter

Ulrich C. zückte erst ein Pfefferspray, dann unvermittelt ein Messer, nachdem ihn der 81-jährige Wolfgang P. angesprochen hatte, warum er in seiner Magdeburger Wohngegend Sticker verklebte und die Folienreste zu Boden warf – Sticker der rechtsextremen Kleinpartei „III. Weg“. Der 56-Jährige rammte das Messer dem Rentner in die Brust, 15 Zentimeter tief, traf dessen Lunge. Ulrich C. ließ ihn blutend liegen und rannte davon. Nur die schnelle Hilfe eines Passanten und herbeigerufener Rettungskräfte konnten Wolfgang P. ihn vor dem Verbluten retten.

Am Donnerstag nun verurteilte das Landgericht Magdeburg Ulrich C. für diese Tat vom 2. September 2025: zu sieben Jahren und drei Monaten Haft, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Richter betonte dabei laut Opferanwalt Thomas Klaus, dass Ulrich C. einer rechtsextremen Gesinnung anhängt. Auslöser des Messerangriffs sei aber die Kritik des Rentners am Verkleben der Sticker gewesen.

Eine psychotische Ausnahmesituation von Ulrich C., die auch im Raum stand, nachdem ihm ein Gutachter eine Schizophrenie attestiert hatte, sah das Gericht dagegen nicht als sicher erwiesen an, so eine Gerichtssprecherin. Der Küchenhelfer wurde daher von dem psychiatrischen Krankenhaus, wo er sich zuletzt befand, wieder zurück in die JVA Burg verlegt.

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Dass Ulrich C. einer rechtsextremen Gesinnung anhängt, ist nach einer taz-Recherche dagegen unstrittig. Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln und unter anderem Nachnamen lebte, trat er in der rechtsextremen NPD ein. Es folgten Aktivitäten bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP), der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ oder dem „Bund Nationaler Kameraden“. Mit anderen Neonazi-Größen fuhr C. 1994 auch zu einem Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß nach Luxemburg.

Trotz Teilnahme an einem Aussteigerprogramm während einer früheren Haftzeit hielt Ulrich C. an seiner Gesinnung fest. Als er einen Tag nach dem Messerangriff auf Rentner Wolfgang P. in seiner Wohnung festgenommen wurde, fanden sich dort nach taz-Informationen kartonweise III. Weg-Aufkleber – auch mit einem Motiv, das Ermittler am Tatort fanden. An einem verklebten Sticker am Tatort fand sich auch DNA von Ulrich C.

Opferanwalt: Dass Ulrich C. absehbar freikommt, sei „schwer erträglich“

Im Prozess hatte Ulrich C. über seine Verteidigerin den Angriff dennoch zurückgewiesen: Er habe die Tat nicht begangen, sondern sei zu Hause gewesen und habe sich mit Bier und Schnaps betrunken. Allerdings hatte Ulrich C. kurz vor der Tat auch einem Bekannten geschrieben, er gehe jetzt „Aufkleber kleben“.

Und der Magdeburger fiel schon in der Vergangenheit mit Gewalttaten auf, schoss einmal etwa einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. Im April 2009 beging er gar einen Mord, auch hier aus nichtigem Anlass und mit einem Messer: Wegen eines Streits um 50 Euro traktierte er seine Mitbewohnerin erst mit Schlägen und Tritten, dann tötete er sie mit zwei Messerstichen. Auf die Leiche schoss er noch mit einem Gewehr, verging sich an ihr sexuell. Dafür musste Ulrich C. 15 Jahre in Haft – das Gericht sah ihn aber als vermindert schuldfähig an, weil er bei der Tat drei Promille Alkohol im Blut hatte.

Thomas Klaus, Anwalt von Rentner Wolfgang P., sagte der taz, es sei positiv, dass sich das Gericht von der Täterschaft von Ulrich C. überzeugen konnte – trotz dessen Abstreitens. Der Fall sei „typisch“ für einen Rechtsextremen, so Klaus: „Ein Mensch, der gegen andere hetzt, dass von ihnen angeblich eine Gefahr für die deutsche Gesellschaft ausgeht, stellt in Wirklichkeit selbst die Gefahr dar.“ Dass Ulrich C., nachdem er bereits einen Menschen getötet hat und nun beinahe einen zweiten, nach absehbarer Zeit wieder in Freiheit komme und für andere eine Gefahren darstellen werde, sei indes „schwer erträglich“.

Der angegriffene Rentner Wolfgang P. lag nach der Tat mehrere Tage im künstlichen Koma, Teile seiner Lunge mussten entfernt werden. Im Prozess schilderte er die Folgen des Angriffs: Bis heute müsse er Schmerzmittel nehmen, könne sich nur noch mit dem Rollator fortbewegen und gehe im Dunkeln gar nicht mehr raus.

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