Machbarkeitsstudie für Panzerfabrik: Rüstungsforschung aus Versehen
Die Aachener Uni hat eine Zivilklausel. Was passiert ist, ist ihr deshalb nun sehr peinlich: Sie erstellte eine Studie für ein Militärunternehmen.
Erste Entwürfe dieser umstrittenen Panzerfabrik entstanden vor einem Jahr in der Aachener Hochschule. Allerdings unfreiwillig, wie deren Sprecher Thorsten Karbach betont. Den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie über die Umsetzung eines Werks für „Spezialfahrzeuge“ zu erstellen, habe die Universität von einer Vermittlungsfirma bekommen. Niemand habe ahnen können, dass die mit Rheinmetall oder BMC in Kontakt steht. Im Werkzeugmaschinenlabor der RWTH sei man davon ausgegangen, eine Fabrik für Trucks und Personentransporter zu konzipieren.
Als das Vermittlungsunternehmen anfragte, ob die Studie auch Schützenpanzer einbeziehen könne, sei sie von den Maschinenbauer*innen „unverzüglich“ unterbrochen worden, versichert Karbach. Ihre bereits erarbeiteten Ergebnisse haben sie trotzdem weitergegeben – inklusive der „darin dann bedauerlicherweise doch enthaltenden Daten zu den Panzern“, so das offizielle Statement der Uni. Ganz so unverzüglich wurde die Studie also wohl nicht beendet. Bis in die vergangene Woche ist es der Hochschule erfolgreich gelungen, den Fauxpas geheimzuhalten.
Schon länger bekannt ist ein „Joint Venture“, das Gemeinschaftsunternehmen, zwischen Rheinmetall, BMC, dem Emirat Katar und einer malaysischen Firma. In Karasu, an der türkischen Schwarzmeerküste, soll das Werk für niemand Geringeren als den Staatspräsidenten Erdogan gebaut werden, „für solch einen Despoten“, schreibt Correctiv. Rheinmetall bestreitet das, doch dem stern liegen detaillierte Unterlagen zum Werksgelände des „BMC Karasu Project“ vor, in dem eine Halle für „MBT“ eingezeichnet ist: Main Battle Tank, also Kampfpanzer. BMC will den ersten türkischen Panzer, Typ Altay, bauen.
Rüstungsexport umgangen, Zivilklausel gebrochen
Insgesamt sind über tausend militärische Panzer, Transport- und andere Fahrzeuge pro Jahr geplant. Und das in einem Land, das seit dem Militärputsch im vergangenen Jahr immer autoritärer wird. Praktisch, wenn man so ein Verbot von Rüstungsexporten umgehen kann! Experten für die „technische Unterstützung bei der Rüstungsproduktion“ zu entsenden, ist nach wie vor erlaubt und gängige Praxis.
Nicht so an den Unis: Die meisten Hochschulen in Deutschland, insgesamt 62, haben sich selbst mit einer Zivilklausel dazu verpflichtet, weder Forschung noch Lehre zu militärischen Zwecken zuzulassen. Erst vor zwei Jahren, also ein Jahr vor der Machbarkeitsstudie für BMC, hat auch die RWTH Aachen die Zivilklausel in die Grundordnung der Universität eingefügt. Sie „fühlt sich der friedlichen Forschung verpflichtet und betreibt keine Rüstungsforschung“, betont Karbach.
Ernst Schmachtenberg, RWTH
Der Rektor der Uni, Ernst Schmachtenberg, sah das vor einigen Jahren noch anders. Im Oktober 2012 sagte er der Aachener Zeitung, dass „unabhängig von allen ethischen Abwägungen“ die Offenheit der Forschung wichtiger sei. Deshalb „stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob Rüstungsforschung betrieben werden soll, an der RWTH nicht.“ Selbst das ging in diesem Fall schief: Das Forschungsprojekt war schließlich weder offen noch zivil und die Prüfung der Auftraggeber*innen schlicht und einfach nachlässig.
Das kritisiert auch Justus Schwarzott vom AStA der Universität. Es sei aus studentischer Perspektive besonders „wichtig, dass wissenschaftliche Hilfskräfte oder Studierende, die ihre Abschlussarbeiten am Institut schreiben, darüber informiert sind, wofür sie arbeiten und forschen.“ Vor allem die Projekte des Instituts für Maschinenbau sollten kritischer geprüft werden. Den deutschen Hochschulen ist jedenfalls zu wünschen, dass sie die Verantwortung für ihre Arbeit auch tragen können.
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