Luftverschmutzung durch Diesel: Haft für Ministerin gefordert

Bayern muss bezahlen, da das Land keine Fahrverbote vorbereitet. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun „Zwangshaft“ für die Umweltministerin.

Ulrike Scharf und ein Begleiter verkleidet als Feuerwehsleute

Tauscht sie das Kostüm bald gegen Haftkleidung? Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (rechts) Foto: dpa

Der bayerischen CSU-Umweltministerin Ulrike Scharf soll „Zwangshaft“ angedroht werden. Das fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Streit über den Luftreinhalteplan für München. Die Androhung und Verhängung von Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro seien nicht ausreichend. „Die Justiz darf sich nicht endlos an der Nase herumführen lassen“, schreibt DUH-Anwalt Remo Klinger in einem der taz vorliegenden Schriftsatz.

Anlass des Streits ist eine Klage der DUH gegen den Freistaat Bayern. Der bisherige Luftreinhalteplan für München müsse verschärft werden, damit dort endlich die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Die Klage hatte aber nur teilweise Erfolg. Im Februar 2017 entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München zwar, dass es „unausweichlich“ sei, den Dieselverkehr einzuschränken. Zuvor müsse allerdings noch geklärt werden, mit welchen Verkehrszeichen die Fahrverbote angezeigt werden und für welche Fahrzeuge Ausnahmen gelten.

Der VGH wollte auf das Bundesverwaltungsgericht warten, das an diesem Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Fahrverbote auch ohne gesetzliche Regelung, ohne Verkehrszeichen und ohne Plakette angeordnet werden können. Der VGH München wollte aber zugleich sicherstellen, dass die bayerische Staatsregierung nicht die Hände in den Schoß legt.

Deshalb verpflichtete er das Land, Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote zu treffen, betroffene Straßen aufzulisten und die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten. Schließlich solle das Land ein „vollzugsfähiges Konzept“ für Diesel-Fahrverbote erarbeiten.

Weiteres Zwangsgeld angedroht

Die bayerische Regierung blieb aber weitgehend untätig. Sie kritisierte, dass der VGH ein Konzept fordere, das „nicht der aktuell gültigen Rechtslage“ entspreche. Im Moment sei es „nicht zumutbar“, der Öffentlichkeit Fahrverbote zur Diskussion zu stellen und die Bürger somit zu verunsichern.

Ende Januar verhängte das Verwaltungsgericht München daher auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen die bayerische Staatsregierung. Weitere 4.000 Euro Zwangsgeld drohte das Gericht an, wenn nicht binnen vier Monaten mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans begonnen wurde. Ein Zwangsgeld ist keine Strafe, sondern soll Druck ausüben, damit Pflichten erfüllt werden.

Bayerns Standpunkt: Das Gericht fordere „ein Konzept ohne aktuell gültige Rechtsgrundlage“

Die DUH hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Androhung von Zwangsgeld gegen den Staat sei nicht ausreichend, weil der Freistaat dann nur Geld „von einer Kasse in eine andere seiner Kassen“ zahle.

Gegen die „Renitenz“ und „rechtsstaatswidrige Ignoranz“ der bayerischen Regierung seien wirkungsvollere Zwangsmittel erforderlich, schreibt Anwalt Remo Klinger. Er beantragte daher, „Zwangshaft“ anzudrohen, wenn sich Bayern weiter weigert, seine Pflichten zu erfüllen. „Zu vollstrecken“ wäre die Zwangshaft dann an Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Alternativ könne von Scharf auch die Zahlung von 25.000 Euro verlangt werden, so der DUH-Antrag.

Es gibt kaum Beispiele, dass Zwangsgelder und Zwangshaft dem Behördenleiter persönlich angedroht werden. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass sich staatliche Behörden auch ohne drakonische Drohungen an Gerichtsurteile halten.

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