Linke scheitert vor Verfassungsgericht: Keine weiteren Rechte für Opposition
Grüne und Linke haben zu wenig Sitze im Bundestag, um bestimmte Minderheitsrechte wahrzunehmen. Eine Änderung des Grundgesetzes lehnt Karlsruhe ab.
Der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition umfasse kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte, entschied der zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe.
Die Linksfraktion wollte eine Grundgesetz-Änderung erzwingen. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier.
Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD bestimmte, im Grundgesetz verankerte Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.
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